Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage  für bereits errichtete Neubauten:

1. eines Bergungsraumes für Heu und Stroh (11 x 7,5 m)
2. Unterstand für Tiere (2 x 2 x 2 m)
3. eines Schafstalles (3x 4 x 2,5 m)
auf den Flurstücken 40/2 und 35/2 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab. Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und damit den Planungszielen der Gemeinde. Des Weiteren hätte eine Zustimmung Vorbildwirkung für nachfolgende Vorhaben.