Sitzung: 21.10.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, die Voranfrage für bereits errichtete Neubauten:
1. eines Bergungsraumes für Heu und Stroh (11 x 7,5 m)
2. Unterstand für Tiere (2 x 2 x 2 m)
3. eines Schafstalles (3x 4 x 2,5 m)
auf den Flurstücken 40/2 und 35/2 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2)
BauGB ab. Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
und damit den Planungszielen der Gemeinde. Des Weiteren hätte eine Zustimmung
Vorbildwirkung für nachfolgende Vorhaben.