Sitzung: 20.09.2010 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zur Errichtung
eines Gartenhauses auf dem Flurstück 144/6 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Das Grundstück ist mit einem Haus und einem
Wochenendhaus bebaut. Angrenzend an das Grundstück sind keine weiteren
baulichen Anlagen vorhanden. Die Errichtung eines weiteren Gebäudes (hier das
Gartenhaus) erweitert die vorhandene Bebauung in den unbebauten und unbeplanten
Außenbereich und lässt damit die Verfestigung und Erweiterung des
Außenbereichssplitters befürchten.
Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung.