Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück 144/6 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Das Grundstück ist mit einem Haus und einem Wochenendhaus bebaut. Angrenzend an das Grundstück sind keine weiteren baulichen Anlagen vorhanden. Die Errichtung eines weiteren Gebäudes (hier das Gartenhaus) erweitert die vorhandene Bebauung in den unbebauten und unbeplanten Außenbereich und lässt damit die Verfestigung und Erweiterung des Außenbereichssplitters befürchten.

Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung.