Sitzung: 19.08.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt den Bebauungsplan Nr. 3 in der Fassung der 3. Änderung für
das Gewerbegebiet Bentwisch in den Teilbereichen der Straßenzüge Zum Süderholz
und Am Graben nicht als Mischgebiet festzusetzen.
Die Eigentümer der
Grundstücke in diesem Bereich haben unter den gleichen Voraussetzungen wie alle
anderen Gewerbetreibenden im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 3 ihr Grundstück
erworben und können es entsprechend den Festsetzungen des B-Planes nutzen.
Eine darüber
hinausgehende (Wohn-)Nutzung entspricht nicht dem Planungswillen der Gemeinde
Bentwisch, der sowohl im Flächennutzungsplan als auch dem gültigen B-Plan der
Gemeinde dokumentiert ist.
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt darüber hinaus, dass die Gemeinde Bentwisch nicht auf die
Einrede der Verjährung verzichtet.