Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Bebauungsplan Nr. 3 in der Fassung der 3. Änderung für das Gewerbegebiet Bentwisch in den Teilbereichen der Straßenzüge Zum Süderholz und Am Graben nicht als Mischgebiet festzusetzen.

Die Eigentümer der Grundstücke in diesem Bereich haben unter den gleichen Voraussetzungen wie alle anderen Gewerbetreibenden im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 3 ihr Grundstück erworben und können es entsprechend den Festsetzungen des B-Planes nutzen.

Eine darüber hinausgehende (Wohn-)Nutzung entspricht nicht dem Planungswillen der Gemeinde Bentwisch, der sowohl im Flächennutzungsplan als auch dem gültigen B-Plan der Gemeinde dokumentiert ist.

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt darüber hinaus, dass die Gemeinde Bentwisch nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet.