Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhause mit Carport/Garage auf dem Flurstück 90/31 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

Die Gemeinde Mönchhagen weist darauf hin, dass auf dem Grundstück Baumbestand vorhanden ist und eine Grunddienstbarkeit für die Straßenentwässerungsleitung eingetragen wird.