Sitzung: 17.06.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt den
Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss, im Rahmen der Beteiligung durch die
Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB die Voranfrage zum Anbau einer
Veranda (geschlossen ) an das bestehende Geschäftshaus mit
Betriebsinhaberwohnung (im Antrag als Wohnhaus bezeichnet) auf dem Flurstücken
127/5, 128/13 und 129/16 der Flur 1 Gemarkung Goorstorf aus
bauplanungsrechtlicher Sicht abzulehnen.
Begründung:
Die Antragsteller, und gleichzeitig Eigentümer
und Bewohner des Geschäftshauses, haben kein Gewerbe an diesem Standort
angemeldet. Ein Bewohnen durch die Antragsteller bzw. wie beantragt, die
Erweiterung des Wohnteils durch eine geschlossene Veranda ist deshalb
unzulässig (keine Zuordnung zum Gewerbe möglich).
Bauplanungsrechtliche würde sich mit dem Anbau
der Veranda der Wohnteil, der nur ausnahmsweise zulässig ist, am
Vorhabenstandort verfestigen.
Die beantragte Erweiterung des Wohnteils ist
nicht mit der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Wohnungen- für Aufsichts-
und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und dem Betriebsleiter nach
§ 8 BauNVO vereinbar.