Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB die Voranfrage zum Anbau einer Veranda (geschlossen ) an das bestehende Geschäftshaus mit Betriebsinhaberwohnung (im Antrag als Wohnhaus bezeichnet) auf dem Flurstücken 127/5, 128/13 und 129/16 der Flur 1 Gemarkung Goorstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht abzulehnen.

Begründung:

Die Antragsteller, und gleichzeitig Eigentümer und Bewohner des Geschäftshauses, haben kein Gewerbe an diesem Standort angemeldet. Ein Bewohnen durch die Antragsteller bzw. wie beantragt, die Erweiterung des Wohnteils durch eine geschlossene Veranda ist deshalb unzulässig (keine Zuordnung zum Gewerbe möglich).

Bauplanungsrechtliche würde sich mit dem Anbau der Veranda der Wohnteil, der nur ausnahmsweise zulässig ist, am Vorhabenstandort verfestigen.

Die beantragte Erweiterung des Wohnteils ist nicht mit der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Wohnungen- für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und dem Betriebsleiter nach § 8 BauNVO vereinbar.