Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Auf Grund der Größe und der Nutzung des geplanten Gebäudes kann nicht mehr von einem Nebengebäude, sondern von einem Wohngebäude ausgegangen werden.

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt daher im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes im Bungalowstil zur Elternpflege und als Arbeitsraum auf dem Flurstück 44/35 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.