Sitzung: 17.06.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage zur Errichtung eines Winkelbungalows auf dem Flurstück 9/4 der Flur
3 Gemarkung Bentwisch auf dem geplanten Standort nach § 35 (2) BauGB ab, da der
Vorhabenstandort den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.
Die Gemeinde Bentwisch stellt jedoch eine Zustimmung in Aussicht, wenn
der Vorhabenstandort in den Innenbereich der Gemeinde verschoben wird und sich
der gewachsenen Bebauungsstruktur in diesem Bereich anpasst.
Die Gemeinde Bentwisch weist darauf hin, dass der Vorhabenstandort im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Bentwisch liegt.