Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines Winkelbungalows auf dem Flurstück 9/4 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch auf dem geplanten Standort nach § 35 (2) BauGB ab, da der Vorhabenstandort den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.

Die Gemeinde Bentwisch stellt jedoch eine Zustimmung in Aussicht, wenn der Vorhabenstandort in den Innenbereich der Gemeinde verschoben wird und sich der gewachsenen Bebauungsstruktur in diesem Bereich anpasst.

Die Gemeinde Bentwisch weist darauf hin, dass der Vorhabenstandort im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Bentwisch liegt.