Sitzung: 17.06.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeinde Bentwisch beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2010 lt. Anlage.
1.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bentwisch für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 50 der
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der
Gemeindevertretung vom 17.06.2010 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit
dem 1. Nachtragshaushalt werden
erhöht (+) um |
Vermindert (-) um |
und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes
einschließlich der Nachträge |
|
|
|
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt |
€ |
€ |
€ |
€ |
1.
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 315.000 € -
311.000 € 3.146.900 € 3.150.900 €
die Ausgaben 48.900 € -
44.900 € 3.146.900 € 3.150.900 €
2.
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen 511.900
€ - 461.400 € 1.465.000 €
1.515.500 €
die Ausgaben 360.300
€ - 309.800 € 1.465.000 €
1.515.500 €
§ 2
Es werden neu
festgesetzt: von
bisher: auf:
1. der Gesamtbetrag der Kredite 635.100,00
€ 485.000,00 €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € 0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 314.600,00 € 315.000,00 €
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert
Steuerart |
gegenüber
bisher
v. H. |
auf
nunmehr
v. H |
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Gdst. A) b) für Grundstücke (Gdst.B) |
250,00 v.H.
300,00 v.H. |
250,00 v.H.
300,00 v.H. |
2. Gewerbesteuer |
300,00 v.H. |
300,00 v.H. |
§ 4
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am …../…… 2010 vom
Landrat des Landkreises Bad Doberan als untere
Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Bentwisch,
17.06.2010 (Siegel) Joachim
Schwaß
Bürgermeister