Sitzung: 11.05.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Beschluss VBA/737/263/2010/GBE
– Beschluss der Gemeinde Bentwisch über einen Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gewerbegebiet zur Umsetzung eines Bauvorhabens
vom 22.04.2010 mit dem nachfolgenden Wortlaut aufzuheben.
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem Antrag zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde im Bereich der nördlichen B-Plangrenze wie
folgt zu:
-
Die Gemeinde nimmt im Baufeld GE 3 die nördliche
Baugrenze um 10 m von derzeit 20 m auf dann 10 m zurück; bezogen auf den
Abstand zur Grundstücksgrenze (Anlage 1).
-
Die Gemeinde reduziert im Baufeld GE 3 das Pflanzgebot
entlang der nördlichen B-Plangrenze um 8 m von derzeit 15 m auf dann 7 m
(Anlage 2).
-
Alle Kosten, die mit der Erweiterung des
Planungsauftrages zur 3. Änderung des B-Planes verbunden sind, trägt der
Antragsteller.
Die Gemeinde beschließt, die vorgenannten Änderungen in das bereits beim
bsd Büro für Stadtplanung und Dorferneuerung Rostock (Herrn Böhm) beauftragte
Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch –
Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße – aufzunehmen.
Der Ausgleich für die reduzierten Pflanzgebotsflächen soll im
B-Plangebiet erfolgen. Die Festlegung von Pflanzflächen im Bereich der
Birkenreihen (Unterpflanzungen) im nördlichen Plangebiet ist dabei vorrangig zu
prüfen.
Im Interesse einer Beschleunigung des Bauantragsverfahrens für das BV
Neubau einer Textilfabrik des Investors Danilo Wiehler stimmt die
Gemeindevertretung hiermit einer Befreiung des Investors Danilo Wiehler von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch – Gewerbegebiet
westlich der Goorstorfer Straße – hinsichtlich einer Überschreitung der
Baugrenze im Norden um etwa 10 m und damit im Zusammenhang einer Reduzierung
des Pflanzgebotes entlang der nördlichen Grundstücksgrenze von 15 m auf 7 m zu.
Die Gemeinde beschließt – wie oben ausgeführt – diese Befreiungen dann
als dauerhafte Änderungen in das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 3 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: -
Enthaltung: -
und
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem Antrag zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde im Bereich der nördlichen B-Plangrenze wie
folgt zu:
-
Die Gemeinde nimmt im Baufeld GE 3 die nördliche
Baugrenze um 10 m von derzeit 20 m auf dann 10 m zurück; bezogen auf den
Abstand zur Grundstücksgrenze (Anlage 1).
-
Die Gemeinde reduziert im Baufeld GE 3 das Pflanzgebot
entlang der nördlichen B-Plangrenze um 8 m von derzeit 15 m auf dann 7 m
(Anlage 2).
-
Alle Kosten, die mit der Erweiterung des
Planungsauftrages zur 3. Änderung des B-Planes verbunden sind, trägt der Antragsteller.
Die
Erweiterung des Planungsauftrages ist direkt durch den Antragsteller an das
Planungsbüro bsd, Herr Böhm aus Rostock zu erteilen.
Die Gemeinde beschließt, die vorgenannten Änderungen in das bereits beim
Büro für Stadtplanung und Dorferneuerung Rostock (Herrn Böhm) beauftragte
Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch –
Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße – aufzunehmen.
Der Ausgleich für die reduzierten Pflanzgebotsflächen soll im
B-Plangebiet erfolgen. Die Festlegung von Pflanzflächen im Bereich der
Birkenreihen (Unterpflanzungen) im nördlichen Plangebiet ist dabei vorrangig zu
prüfen.
Im
Interesse einer Beschleunigung des Bauantragverfahrens für das BV Neubau einer
Textilfabrik wird die Gemeinde gegenüber dem Landkreis Bad Doberan eine
Erklärung abgeben, dass die Gemeinde Bentwisch die oben genannten Änderungen in
das 3. Planänderungsverfahren zum B-Plan Nr. 3 aufnimmt und dem Bauantrag zur
Errichtung einer Textilfabrik auf den Flurstücken 138/2, 137/2a der Flur 1
Gemarkung Goorstorf, welcher die Änderungen des B-Planes aufnimmt und
berücksichtigt, zustimmt.