Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Beschluss VBA/737/263/2010/GBE – Beschluss der Gemeinde Bentwisch über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gewerbegebiet zur Umsetzung eines Bauvorhabens vom 22.04.2010 mit dem nachfolgenden Wortlaut aufzuheben.

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde im Bereich der nördlichen B-Plangrenze wie folgt zu:

-          Die Gemeinde nimmt im Baufeld GE 3 die nördliche Baugrenze um 10 m von derzeit 20 m auf dann 10 m zurück; bezogen auf den Abstand zur Grundstücksgrenze (Anlage 1).

-          Die Gemeinde reduziert im Baufeld GE 3 das Pflanzgebot entlang der nördlichen B-Plangrenze um 8 m von derzeit 15 m auf dann 7 m (Anlage 2).

-          Alle Kosten, die mit der Erweiterung des Planungsauftrages zur 3. Änderung des B-Planes verbunden sind, trägt der Antragsteller.

Die Gemeinde beschließt, die vorgenannten Änderungen in das bereits beim bsd Büro für Stadtplanung und Dorferneuerung Rostock (Herrn Böhm) beauftragte Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch – Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße – aufzunehmen.

 

Der Ausgleich für die reduzierten Pflanzgebotsflächen soll im B-Plangebiet erfolgen. Die Festlegung von Pflanzflächen im Bereich der Birkenreihen (Unterpflanzungen) im nördlichen Plangebiet ist dabei vorrangig zu prüfen.

 

Im Interesse einer Beschleunigung des Bauantragsverfahrens für das BV Neubau einer Textilfabrik des Investors Danilo Wiehler stimmt die Gemeindevertretung hiermit einer Befreiung des Investors Danilo Wiehler von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch – Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße – hinsichtlich einer Überschreitung der Baugrenze im Norden um etwa 10 m und damit im Zusammenhang einer Reduzierung des Pflanzgebotes entlang der nördlichen Grundstücksgrenze von 15 m auf 7 m zu.

Die Gemeinde beschließt – wie oben ausgeführt – diese Befreiungen dann als dauerhafte Änderungen in das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13

davon anwesend:                              11

Zustimmung:                                      11

Ablehnung:                                         -

Enthaltung:                                         -

 

 

und

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde im Bereich der nördlichen B-Plangrenze wie folgt zu:

 

-          Die Gemeinde nimmt im Baufeld GE 3 die nördliche Baugrenze um 10 m von derzeit 20 m auf dann 10 m zurück; bezogen auf den Abstand zur Grundstücksgrenze (Anlage 1).

-          Die Gemeinde reduziert im Baufeld GE 3 das Pflanzgebot entlang der nördlichen B-Plangrenze um 8 m von derzeit 15 m auf dann 7 m (Anlage 2).

-          Alle Kosten, die mit der Erweiterung des Planungsauftrages zur 3. Änderung des B-Planes verbunden sind, trägt der Antragsteller. Die Erweiterung des Planungsauftrages ist direkt durch den Antragsteller an das Planungsbüro bsd, Herr Böhm aus Rostock zu erteilen.

 

Die Gemeinde beschließt, die vorgenannten Änderungen in das bereits beim Büro für Stadtplanung und Dorferneuerung Rostock (Herrn Böhm) beauftragte Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch – Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße – aufzunehmen.

 

Der Ausgleich für die reduzierten Pflanzgebotsflächen soll im B-Plangebiet erfolgen. Die Festlegung von Pflanzflächen im Bereich der Birkenreihen (Unterpflanzungen) im nördlichen Plangebiet ist dabei vorrangig zu prüfen.

 

Im Interesse einer Beschleunigung des Bauantragverfahrens für das BV Neubau einer Textilfabrik wird die Gemeinde gegenüber dem Landkreis Bad Doberan eine Erklärung abgeben, dass die Gemeinde Bentwisch die oben genannten Änderungen in das 3. Planänderungsverfahren zum B-Plan Nr. 3 aufnimmt und dem Bauantrag zur Errichtung einer Textilfabrik auf den Flurstücken 138/2, 137/2a der Flur 1 Gemarkung Goorstorf, welcher die Änderungen des B-Planes aufnimmt und berücksichtigt, zustimmt.