Sitzung: 27.05.2010 Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage zum Anbau einer Veranda (geschlossen ) an das bestehende
Geschäftshaus mit Betriebsinhaberwohnung (im Antrag als Wohnhaus bezeichnet)
auf dem Flurstücken 127/5, 128/13 und 129/16 der Flur 1 Gemarkung Goorstorf aus
bauplanungsrechtlicher Sicht abzulehnen.
Begründung:
Die Antragsteller, und
gleichzeitig Eigentümer und Bewohner des Geschäftshauses haben kein Gewerbe an
diesem Standort angemeldet. Ein Bewohnen durch die Antragsteller bzw. wie
beantragt, die Erweiterung des Wohnteils durch eine geschlossene Veranda ist
deshalb unzulässig (keine Zuordnung zum Gewerbe möglich).
Bauplanungsrechtliche
würde sich mit dem Anbau der Veranda der Wohnteil, der nur ausnahmsweise zulässig
ist, am Vorhabenstandort verfestigen.
Die beantragte
Erweiterung des Wohnteils ist nicht mit der ausnahmsweisen Zulässigkeit
von Wohnungen- für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
Betriebsinhaber und dem Betriebsleiter nach § 8 BauNVO vereinbar.