Sitzung: 11.05.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 3, „Gewerbegebiet westlich der
Goorstorfer Straße“:
1. |
Der
Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch soll im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB geändert werden. Folgende Planungsziele werden angestrebt: -
Verringerung des Pflanzgebotes am Nord- und Ostrand des Baugebietes GE
3 auf eine Tiefe von 7 m -
entsprechende Vergrößerung der überbaubaren Flächen im GE 3 in
Richtung Norden und Osten -
Kompensation des Ausgleichsdefizits durch zusätzliche grünordnerische
Maßnahmen im Plangebiet -
Änderung des Flächenzuschnitts zwischen der Grünfläche
„Regenrückhaltebecken“ und dem Baugebiet im GE 8 |
2. |
Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3, Gewerbegebiet westlich der
Goorstorfer Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B), und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt. |
3. |
Die
Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2.
Halbsatz in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
4. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 13
Abs. 2 Nr. 3, Halbsatz 2 in Anwendung
des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der
öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |
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