Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 3, „Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße“:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Folgende Planungsziele werden angestrebt:

-          Verringerung des Pflanzgebotes am Nord- und Ostrand des Baugebietes GE 3 auf eine Tiefe von 7 m

-          entsprechende Vergrößerung der überbaubaren Flächen im GE 3 in Richtung Norden und Osten

-          Kompensation des Ausgleichsdefizits durch zusätzliche grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet

-          Änderung des Flächenzuschnitts zwischen der Grünfläche „Regenrückhaltebecken“ und dem Baugebiet im GE 8

 

2.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3, Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 13 Abs. 2  Nr. 3, Halbsatz 2 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.