Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Gebäudes zur Nutzung als Abstell- und Lagerraum (18,00 x 5,50 x 2,90 m) als Nebengebäude auf den Flurstücken 166/41 und 166/42 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.