Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Neubau einer Werk-/Lagerhalle und einer Abstellfläche für Baufahrzeuge und PKW nach Beräumung der Fläche von Bauschutt auf einer Teilfläche der Flurstücke 78/2 und 79/2 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.

Die Gemeinde Rövershagen weist darauf hin, dass südlich und östlich des Vorhabenstandortes Wohnbebauung vorhanden ist.

Die Zustimmung der Gemeindevertretung Rövershagen ist davon abhängig, ob sich das Gewerbe mit der vorhandenen Wohnbebauung verträgt.