Sitzung: 22.04.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die
Voranfrage zum Neubau einer Seniorenwohnanlage auf dem Flurstück 22/4 der Flur
4 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht ab, da sich das Vorhaben
nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbauten Grundstücksfläche nach § 34 BauGB nicht in die nähere Umgebung
einfügt und das Vorhaben der Gestaltungssatzung der Gemeinde Bentwisch
widerspricht.
Da die Gemeinde
Bentwisch an der Umsetzung solch eines Projektes interessiert ist, wird jedoch
angeregt, dass der Vorhabensträger in Zusammenarbeit mit dem LK DBR und der
Gemeinde ein genehmigungsfähiges Projekt entwickelt, welches auch den
wirtschaftlichen Prämissen des Antragstellers/Betreibers entspricht.