Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zum Neubau einer Seniorenwohnanlage auf dem Flurstück 22/4 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht ab, da sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbauten Grundstücksfläche nach § 34 BauGB nicht in die nähere Umgebung einfügt und das Vorhaben der Gestaltungssatzung der Gemeinde Bentwisch widerspricht.

Da die Gemeinde Bentwisch an der Umsetzung solch eines Projektes interessiert ist, wird jedoch angeregt, dass der Vorhabensträger in Zusammenarbeit mit dem LK DBR und der Gemeinde ein genehmigungsfähiges Projekt entwickelt, welches auch den wirtschaftlichen Prämissen des Antragstellers/Betreibers entspricht.