Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde im Bereich der nördlichen B-Plangrenze wie folgt zu:

 

-         Die Gemeinde nimmt im Baufeld GE 3 die nördliche Baugrenze um 10 m von derzeit 20 m auf dann 10 m zurück; bezogen auf den Abstand zur Grundstücksgrenze (Anlage 1).

-         Die Gemeinde reduziert im Baufeld GE 3 das Pflanzgebot entlang der nördlichen B-Plangrenze um 8 m von derzeit 15 m auf dann 7 m (Anlage 2).

-          Alle Kosten, die mit der Erweiterung des Planungsauftrages zur 3. Änderung des B-Planes verbunden sind, trägt der Antragsteller.

 

Die Gemeinde beschließt, die vorgenannten Änderungen in das bereits beim bsd Büro für Stadtplanung und Dorferneuerung Rostock (Herrn Böhm) beauftragte Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch – Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße – aufzunehmen.

 

Der Ausgleich für die reduzierten Pflanzgebotsflächen soll im B-Plangebiet erfolgen. Die Festlegung von Pflanzflächen im Bereich der Birkenreihen (Unterpflanzungen) im nördlichen Plangebiet ist dabei vorrangig zu prüfen.

 

Im Interesse einer Beschleunigung des Bauantragsverfahrens für das BV Neubau einer Textilfabrik des Investors Danilo Wiehler stimmt die Gemeindevertretung hiermit einer Befreiung des Investors Danilo Wiehler von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch – Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße – hinsichtlich einer Überschreitung der Baugrenze im Norden um etwa 10 m und damit im Zusammenhang einer Reduzierung des Pflanzgebotes entlang der nördlichen Grundstücksgrenze von 15 m auf 7 m zu.

Die Gemeinde beschließt – wie oben ausgeführt – diese Befreiungen dann als dauerhafte Änderungen in das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufzunehmen.