Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, 1 ½ geschossig hinter dem vorhandenen Wohnhaus auf dem Flurstück 71/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zuzustimmen.