Sitzung: 04.03.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, 1 ½ geschossig hinter dem vorhandenen Wohnhaus auf
dem Flurstück 71/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 34 BauGB zuzustimmen.