Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2009:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für  alleinstehende Elternteile mit zwei und mehr Kindern sowie Elternpaare mit drei und mehr Kindern, die noch nicht wirtschaftlich selbständig sind, ein Fest zu veranstalten und die Kinder erhalten ein Geschenk.

 

Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 33000.71700.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:         13

davon anwesend:                                 12

Zustimmung:                                        10

Ablehnung:                                          -

Enthaltung:                                           -

 

Herr und Frau Schwaß stimmen wegen Befangenheit nicht mit ab.

 

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Der Bürgermeister kann diesen Beschluss nicht ausführen, da er nicht hinreichend bestimmt ist. Deshalb muss der Ausschuss sich noch einmal mit dieser Problematik befassen um genau festzulegen, wie der Beschluss ausgeführt werden soll.

 

Stellungnahme des Kulturausschusses vom 05.01.2010 :

Der Kulturausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung alleinstehenden Elternteilen mit Kindern sowie Elternpaare mit drei und mehr Kindern, die noch nicht wirtschaftlich selbständig sind und im Haushalt der Eltern leben mit einem Gutschein vom Kaufland je Kind in Höhe von 100,00 Euro zu unterstützen.

 

Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten der HH-Stelle 33000.71700.

 

Bis zur Gemeindevertretersitzung muss die Anzahl der Kinder ermittelt werden.

 

 

Herr Schwaß: Der Beschluss der Gemeindevertretung ist nicht eindeutig formuliert. Die Befangenheit von Herrn Schwaß ist nicht gegeben.

 

Herr Strübing: Die Bezuschussung der bedürftigen Familien pro Kind mit einem Gutschein ist praktisch vollziehbar.

 

Herr Klünder: Das Vorhaben ist sehr gut. Es können aber nicht pauschal 100 €/ Kind gegeben werden. Die bedürftigen Familien werden nicht umfassend berücksichtigt. Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt.

 

Frau Buckwar teilt die Bedenken von Herrn Klünder.

 

Es erfolgen weitere Wortmeldungen.

 

Eine Verteilung von Gutscheinen nach Verdienst der Eltern ist nicht realisierbar.