Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt folgende Vergabeordnung mit nachstehenden Änderungen:

 

• § V Auftragserteilung unter 5.1 „……. Mängelansprüchefrist nach 4 Jahren“

  zu streichen und dafür „vertragsgemäß“ einzusetzen

 

        und

 

      § VIII Sicherheiten und Fristenüberwachung unter 8.1 „………….. 

        Mängelsprücheeinbehalt von 3 %“ zu streichen und dafür „entsprechend der

        gesetzlichen Festlegung“ einzufügen

 

 

 

Vergabeordnung des Amtes Rostocker Heide

über die Beschaffungen, die Vergabe von Leistungen, die Überwachung von Leistungen und Gewährleistungen

 

I. Allgemeines

 

1.1   Bei Beschaffungen, bei der Vergabe von Leistungen, der Überwachung von Leistungen und Gewährleistungen sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu beachten.

Bei der Beschaffung und Vergabe von Leistungen ist insbesondere die VOL bzw. VOB in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich und als ganzes zu vereinbaren. Rechtsgrundlage zur Wahl der Vergabe- bzw. Verfahrensart ist § 3 VOB/A bzw. § 3 VOL/A in Verbindung mit dem Wertgrenzenerlass des Wirtschaftsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Fassung.

 

1.2   Die Vorschriften der VOB/VOL finden keine Anwendung, sofern Leistungen und

Lieferungen bei Havarien, öffentlichen Notständen oder Katastrophen unabweisbar und unaufschiebbar notwendig werden. Die unaufschiebbaren Tatbestände sind nachzuweisen und schriftlich festzuhalten.

 

 

II. Ausschreibung und Teilnehmerwettbewerb

 

2.1 Öffentliche Ausschreibungen bzw. Teilnehmerwettbewerbe erfolgen über die

      öffentlichen Ausschreibungsblätter der BI. Bei bedeutenden Baumaßnahmen und im

      Bedarfsfall kann ein Hinweis auf diese Veröffentlichungen in der Tagespresse und in

      Fachzeitschriften erscheinen.

      Darüber hinaus sollten bei bedeutenden Baumaßnahmen und im Bedarfsfall

      Veröffentlichungen über weitere auch elektronische Veröffentlichungsmedien

      erfolgen.

 

      EU-weite Ausschreibungen sind dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der  

      Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln und erst nach dortiger Veröffentlichung

      zusätzlich in den Ausschreibungsblättern und gegebenenfalls der Tagespresse bekannt zu

      machen.

 

2.2 Die Ausschreibungen sind nach den Festlegungen des Amtsausschusses im

      Einvernehmen mit dem Amtsvorsteher von der jeweiligen Fachabteilung in deren

      Verantwortung vorzubereiten und durchzuführen. Bei Auftragswerten bis 30.000,- €

      (netto) sind in erster Linie Handwerksbetriebe und baugewerbliche Kleinstbetriebe

      aus dem Amtsbereich zu beteiligen.

 

2.3 Ausschreibungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn

       a) die benötigten Haushaltsmittel bereitstehen.

       b) die Ausschreibungsunterlagen in allen Teilen fertig gestellt sind.

 

 

III. Behandlung der Angebote

 

3.1. Die eingereichten und als solche gekennzeichneten Angebote sind im ungeöffneten

Umschlag durch das Sekretariat des Amtes Rostocker Heide mit laufender Nummer, Datum und Uhrzeit des Eingangs und Handzeichen zu versehen und an die Fachabteilung weiterzugeben. Diese hält die Angebote bis zum Eröffnungstermin unter Verschluss.

 

3.2 Die geöffneten und gekennzeichneten Angebote sind nach Prüfung und Zuschlag

     10 Jahre zu archivieren. Die Angebotsinhalte sind geheim zu halten.

 

3.3 Das Vergabeergebnis ist aktenkundig zu machen. Es ist insbesondere auch die

      ausgewählte Vergabeart gem. VOB/VOL zu begründen.

 

3.4 Die Prüfung von Angeboten hat bei Leistungen, für die ein Planungsbüro mit der

Mitwirkung bei der Vergabe beauftragt ist, durch das beauftragte Planungsbüro zu erfolgen. Sie umfasst die rechnerische Prüfung, einen Preisspiegel mit Hinweis auf auffällige Einheitspreise, einen Vergabevorschlag mit Begründung auf Grundlage der VOB.

 

3.5 Die geprüften Angebote für Bauleistungen sind mit einem Stempel

 

Fachtechnisch und rechnerisch geprüft

Festgestellt auf ______________ EUR

Ort, Datum, _____________________  (Unterschrift)

Bezeichnung des Planungsbüros

 

      der Farbe grün zu versehen. Korrekturvermerke erfolgen in der Farbe grün.

 

3.6 Mit Übergabe des Vergabevorschlags sind die vollständigen Original-Angebote und

     das vollständig ausgefüllte Submissionsprotokoll an das Amt Rostocker Heide zum

     Verbleib auszuhändigen.

 

 

IV. Vergabeentscheidung

 

4.1 Vor Vergabe der Lieferung oder Leistungen ist von den zuständigen Sachbearbeitern

festzustellen, ob die Vergabesumme im Rahmen der veranschlagten Kosten liegt. Grundsätzlich sind die Vergabesummen in Bezug auf die veranschlagten Kosten gewerkweise zu prüfen. Bei Überschreitung der veranschlagten Kosten sind vom beauftragten Planungsbüro oder dem Sachbearbeiter Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Sind keine Einsparmöglichkeiten möglich, so sind vor Vergabe zusätzliche Mittel zu beantragen und Deckungsvorschläge zu erarbeiten.

 

4.2 Die Vergaben sind durch den verantwortlichen Sachbearbeiter bei Einhaltung der

      gesetzlich geregelten Fristen  abzuwickeln.

 

4.3 Für die Vergabeentscheidungen ist von der Fachabteilung des Amtes Rostocker Heide

      ein Vergabevorschlag, im Regelfall auf Grundlage des Vergabevorschlags des

      Planungsbüros, zu erarbeiten. Dabei sind die Grundsätze der Verdingungsordnungen,

      die Vorschriften des Haushaltsrechts, das Gebot der Wirtschaftlichkeit und die

      Interessen der betreffenden Gemeinde zu beachten. Die Vergabeentscheidungen

      werden getroffen durch:

 

 

Lfd.

Nr.

über

bis

Art der Vergabe

Einholen von Angeboten

Vergabestelle

1

-

1000,-

freihändig

das Einholen von Angeboten ist entbehrlich

LVB

2

1001,-

5000,-

freihändig

mind. drei aktenkundige Angebote formlos abfragen (Telefon oder Fax, u.a.)

Amtsvorsteher

3

5001,-

30.000,-

freihändig

mindestens 3 Anbieter schriftlich zu einem Angebot auffordern          ²

Amtsvorsteher

4

30.001,-

300.000,-

beschränkte Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

 

 

                           ³

Hauptausschuss des Amtsausschusses

5

300.001,-

und mehr

öffentliche Ausschreibung

öffentliche Ausschreibung

Amtsausschuss

 

-     Wertangaben ohne Mehrwertsteuer

- ²: Es müssen mindestens drei Angebote schriftlich vorliegen.

- ³: Es müssen mindestens fünf Angebote schriftlich vorliegen.

 

 

V. Auftragserteilung

 

5.1 Auftragserteilungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Zu verwenden sind die

Formblätter des VHB. Die Auftragserteilung hat auf Grundlage des Angebotes bzw. des vom Planungsbüro zu erstellenden Auftrags-LV’s zu erfolgen.

Ist im Ausnahmefall nach 1.2 eine mündliche Vergabe nicht zu vermeiden, so ist die schriftliche Bestätigung der Vergabe unverzüglich nachzuholen.

Im Auftragsschreiben ist zu ergänzen, dass der Einbehalt für Mängelansprüche erst

mit Ende der Mängelansprüchefrist vertragsgemäß ausgezahlt wird.

 

5.2 Als Sicherheit für die Vertragserfüllung sind bei Bauleistungen mit einer Bausumme

      von mehr als 25.000 EUR 5 % der Auftragssumme einzubehalten. Dies erfolgt in der

      Form, dass bei Abschlagsrechnungen bis zum Erreichen des Sicherheitseinbehaltes

      bis zu 10 % der Rechnungssumme einbehalten wird. Der Sicherheitseinbehalt kann

     durch Vorlegen einer Bankbürgschaft auf Grundlage der Bürgschaftsurkunde laut

     VHB EFB-Sich 1 abgelöst werden.

 

VI. Rechnungslegung

 

6.1 Die Rechnungsprüfung erfolgt bei Bauleistungen, für die ein Planungsbüro mit der

Bauüberwachung beauftragt ist, durch das beauftragte Planungsbüro. Rechnungen sind zweifach, jeweils mit einem Prüfstempel

Fachtechnisch und rechnerisch richtig befunden.

Endbetrag: ________________________EUR

Ort, Datum, ___________________________ (Unterschrift)

Bezeichnung des Planungsbüros“

der Farbe grün versehen durch das Planungsbüro einzureichen.

 

 Sämtliche Korrekturen in Rechnungen und Aufmassen sind in der Farbe grün  

 vorzunehmen. Architekten- und Ingenieurverträge sind diesbezüglich zu ergänzen.

 

6.2 Die Rechnungen bei Bauleistungen sind zur Anweisung mit einem Prüfvermerk

     (Stempel) über Höhe des anzuweisenden Betrages, Datum und Zeichen des für das

     Bauvorhaben zuständigen Sachbearbeiters oder seines Vertreters zu versehen.

 

VII. Abnahme

 

7.1 Bauleistungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen

      Regelungen abzunehmen. Es gelten insbesondere die VOB / VOL. 

 

7.2 Vorbereitung der Abnahme:

      Unmittelbar nach Anmeldung der Abnahme ist dies dem Amtsvorsteher anzuzeigen.

 

7.3 Durchführung der Abnahme:

Über die Abnahme ist eine Abnahmeniederschrift gemäß VHB anzufertigen.

An der Abnahme teilnehmen sollen: ein Vertreter des Amtsauschusses, der verantwortliche Bauleiter des ausführenden Betriebes oder ein Stellvertreter, ein Vertreter des mit der Bauüberwachung beauftragten Planungsbüros und ein Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilung des Amtes Rostocker Heide.

Diese haben ihre Teilnahme bzw. ihr Einverständnis mit der Abnahme mittels Unterschrift auf der Abnahmeniederschrift zu bestätigen.

Die Abnahmeniederschrift im Original verbleibt in der Projektakte im Amt Rostocker Heide. Ausführender Betrieb, Planer und Vertreter des Amtsauschusses erhalten je eine Abschrift.

 

VIII. Sicherheiten und Fristenüberwachung

 

8.1 Nach erfolgter Abnahme ist der Sicherheitseinbehalt durch einen

Mängelansprücheeinbehalt entsprechend der gesetzlichen Festlegungen abzulösen. Dieser wird als Einbehalt von der Schlussrechnung abgezogen. Der Mängelansprücheeinbehalt kann durch eine Bankbürgschaft auf Grundlage der Bürgschaftsurkunde laut VHB EFB-Sich 2 abgelöst werden.

Für Auftragswerte unter 10.000,- € wird keine Sicherheit einbehalten.

 

8.2 Über sämtliche Abnahmen ist zur Überwachung der Mängelansprüchefristen ein

      Kalender zu führen. Die Abnahmen sind unmittelbar nach Erfolgen in diesen

      Mängelansprüchekalender einzutragen einschließlich der Eintragungen des Termins

      über den Ablauf der Mängelansprüchefrist und eines Erinnerungstermins einen Monat

      vorher.

 

8.3 Vor Ablauf der Mängelansprüchefrist, im Regelfall eine Woche vor Fristablauf, ist

      eine Abnahme durchzuführen. Über die Absicht der Durchführung der Abnahme ist

      der Amtsvorsteher umgehend zu informieren.

An der Abnahme vor Ablauf der Mängelansprüchefrist teilnehmen sollen: ein Vertreter des Amtsauschusses, der verantwortliche Bauleiter des ausführenden Betriebes oder ein Stellvertreter, ein Vertreter des mit der Bauüberwachung beauftragten Planungsbüros und ein Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilung des Amtes Rostocker Heide.

Über die Abnahme ein Protokoll anzufertigen.

 

8.4 Die Herausgabe von Bürgschaften, auch von Teilbürgschaften, darf erst erfolgen,

      wenn die mängelfreie Herstellung kontrolliert und eine Abnahme erfolgt ist.

 

VIIII. Überleiten in die Bewirtschaftung

 

9.1 Durch die für die Baumaßnahme zuständige Fachabteilung ist über die Abnahme und

      Übernahme baulicher Anlagen und in Folge über die Übernahme in die Bewirtschaftung,

      die für die Bewirtschaftung zuständige Fachabteilung zu informieren. Damit verbunden

       ist die Übergabe von Bestandsunterlagen, insbesondere –zeichnungen und eine

       Zusammenstellung der Herstellungskosten.

 

X. Inkrafttreten

 

10.1 Diese Vergabeordnung tritt am Tage nach ihrer Unterzeichnung in Kraft.

 

Gelbensande, den

 

Frau Dr. Verena Schöne

Amtsvorsteher