Sitzung: 08.12.2009 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ in der vorliegenden Form:
2. Änderungssatzung
der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
Aufgrund des § 5 (1) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) i.V.m. den §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalbagabengesetzes vom 12. April 2005 (GVOBl. S. 146) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Mönchhagen vom…….die Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002 wird wie folgt geändert:
I.
Auf Grund der neuen Kalkulation wird der § 3 Abs. 2 wie folgt geändert:
(2) Die Gebühr wird nur auf der Grundlage der Flächengröße vorgenommen.
Der Gebührensatz beträgt 13,86 €/ha.
II.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2010 in Kraft.
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2010 der Gemeinde Mönchhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) vom 12. April 2005 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgt nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen.
Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender 13.176,97 €
Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2009
entsprechend des Bescheides des Wasser- und
Bodenverbandes vom 05.03.2009
Schöpfwerkkosten -
Verwaltungsaufwand 10 % 1.317,70 €
= Gesamtaufwand 14.494,67 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 1.058,2031 ha
Geltungsbereichs der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche 12,3847 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt an
den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.045,8184 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
14.494,67 € : 1.045,8184 ha = 13,86 Euro/ha
Die Gebühr beträgt für das Jahr 2010 13,86 Euro/ha.