Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ in der vorliegenden Form:

 

2. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

 

Aufgrund des § 5 (1) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) i.V.m. den §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalbagabengesetzes vom 12. April 2005 (GVOBl. S. 146) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Mönchhagen vom…….die Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002 wird wie folgt geändert:

 

                                                                       I.

 

 

Auf Grund der neuen Kalkulation wird der § 3 Abs. 2 wie folgt geändert:

 

(2) Die Gebühr wird nur auf der Grundlage der Flächengröße vorgenommen.

 

     Der Gebührensatz beträgt 13,86  €/ha.

 

 

                                                                       II.

 

 

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2010 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2010 der Gemeinde Mönchhagen

 

 

1. Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) vom 12. April 2005 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

 

Die Kalkulation der Gebühr erfolgt nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

 

Dabei sind Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen.

Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

 

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender                                            13.176,97 €

Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2009

entsprechend des Bescheides des Wasser- und

Bodenverbandes vom 05.03.2009

 

Schöpfwerkkosten                                                                                         -

 

Verwaltungsaufwand 10 %                                                                               1.317,70 €

 

= Gesamtaufwand                                                                                          14.494,67 €

 

 

3. Flächenberechnung

 

anzusetzende Gesamtfläche des                                                                    1.058,2031 ha

Geltungsbereichs der Satzung

 

abzüglich der Fläche für dingliche                                                                      12,3847 ha

Mitglieder, die ihren Beitrag direkt an

den Wasser- und Bodenverband zahlen

 

= gebührenpflichtige Fläche                                                                          1.045,8184 ha

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

14.494,67 € : 1.045,8184 ha = 13,86 Euro/ha

 

Die Gebühr beträgt für das Jahr 2010 13,86 Euro/ha.