Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss I:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt folgende Elternbeiträge/Gemeindeanteile für die Kindertagesstätte „Blankenhäger Spatzen“ in Blankenhagen:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, die Elternbeiträge gemäß der Tabelle stabil zu halten. Der Gemeindeanteil übersteigt den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 50%. Auf Grund der Kürzung der Landesmittel und Kreismittel erhöht sich der Elternbeitrag gemäß der Tabelle.

 

 

 

Eltern 2010

Gemeinde 2010

Krippe

Ganztagsplatz (10 h)

204,36 €

265,16 €

Krippe

Teilzeitplatz (6 h)

122,60 €

159,11 €

Krippe

Halbtagsplatz (4 h)

111,74 €

123,02 €

Kiga

Ganztagsplatz (10 h)

104,32 €

127,75 €

Kiga

Teilzeitplatz (6 h)

62,64 €

76,61 €

Kiga

Halbtagsplatz (4 h)

57,04 €

59,00 €

Hort

Ganztagsplatz (6 h)

64,13 €

89,39 €

Hort

Teilzeitplatz (3 h)

38,49 €

53,64 €

 

Die Gesamtkosten für die Gemeinde belaufen sich voraussichtlich auf 60.000,00 €.

 

und

 

Beschluss II:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, Blankenhäger Kindern, die eine Einrichtung außerhalb der Wohnsitzgemeinde besuchen, nur den gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil von 50 % als Wohnsitzgemeindeanteil mitzugeben.  

Für diese 50 % ergeben sich aus der vom ASB vorgelegten Kalkulation folgende Beträge:

 

 

Gesetzlicher Pflichtanteil der  Gemeinde

Krippe

Ganztagsplatz (10 h)

234,76 €

Krippe

Teilzeitplatz (6 h)

140,86 €

Krippe

Halbtagsplatz (4 h)

117,38 €

Kiga

Ganztagsplatz (10 h)

116,04 €

Kiga

Teilzeitplatz (6 h)

69,63 €

Kiga

Halbtagsplatz (4 h)

58,02 €

Hort

Ganztagsplatz (6 h)

76,76 €

Hort

Teilzeitplatz (3 h)

46,07 €

Die Gesamtkosten dafür belaufen sich voraussichtlich auf 6.000,00 €

 

und

 

Beschluss III:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, dem Träger der Kindereinrichtung Blankenhagen (ASB) einen zweckgebundenen Zuschuss pro Einrichtungsplatz für Kinder aus Fremdgemeinden zu gewähren. Dieser Zuschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wohngemeindeanteil der Gemeinde Blankenhagen und dem Wohngemeindeanteil der Fremdgemeinde, sofern letzterer niedriger ist als der Anteil Blankenhagen. Der Zuschuss wird anhand der am 1. eines Monats tatsächlich belegten Plätze monatlich an den ASB überwiesen.

Die Gesamtkosten dafür belaufen sich 2010 auf voraussichtlich 7.400,00 €