Sitzung: 13.10.2009 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Unterer Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung einer Fassaden-Groß-Werbeanlage an einem bestehenden Gebäude auf dem Flurstück 12/1 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab.