Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Unterer Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung einer Fassaden-Groß-Werbeanlage an einem bestehenden Gebäude auf dem Flurstück 12/1 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab.