Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage am Gebäude Transitstraße 25-28, Flurstück 39/12 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab.