Sitzung: 12.10.2009 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltung: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“
westlich der B 105 und nördlich der Straße „Purkshof“
1. |
Das Ergebnis der Umweltprüfung
zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 6 hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage
1 dargestellten Ergebnis geprüft. |
2. |
Die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans in der
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die im Rahmen der frühzeitigen
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen hat die
Gemeindevertretung mit dem in Anlage 2 dargestelltem Ergebnis geprüft. |
3. |
Aufgrund
des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), beschließt die Gemeindevertretung die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Karl’s Erlebnisdorf“, westlich der B 105
und nördlich der Straße Purkshof, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) als Satzung. |
4. |
Die Begründung wird gebilligt. |