Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“ westlich der B 105 und nördlich der Straße „Purkshof“

 

1.

Das Ergebnis der Umweltprüfung zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 6 hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. 

 

2.

Die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans in der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 2 dargestelltem Ergebnis geprüft.

 

3.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018),  beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Karl’s Erlebnisdorf“, westlich der B 105 und nördlich der Straße Purkshof, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

4.

Die Begründung wird gebilligt.