Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt dass die Gemeindevertreter- und Bürgermeisterwahl am 07.06.2009 gemäß § 44 KWG M-V gültig ist, weil keine Einsprüche vorliegen und keine weiteren Tatsachen bekannt sind, die zur Ungültigkeit der Wahl führen könnten.