Sitzung: 28.05.2009 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
nach der erfolgten rechtsanwaltlichen Prüfung des Vertragsentwurfes zwischen
der Gemeinde Bentwisch und Herrn Jörg Lipinski, Am Rodenkaten 8a, 23611 Sereetz
zur zweckgebundenen Bezuschussung der Maßnahme Anbindung des VE-Plangebietes
Nr. 6 an die gemeindliche Infrastruktur durch Anschluss an die Straßenanlage Am
Sportplatz, in der folgenden geänderten Form zu schließen.
Die Finanzierung ist in Höhe von 20 T€ in der
Haushalsstelle 63000 98700, Zuschüsse Straßen- und
Wegebauten, sowie von maximal 10 T€ aus Minderausgaben der Haushaltsstelle
63000 94080 Straßeninstandsetzung Neu Bartelsdorf gesichert.
Der Bürgermeister und
sein Stellvertreter werden bevollmächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Vertrag
zwischen der
Gemeinde Bentwisch
im Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande
- vertreten durch den Bürgermeister Herrn Schwaß –
im weiteren Gemeinde genannt
und
Herrn Dipl. Ing. Jörg Lipinski
Am Rodenkathen 8a
23611 Sereetz
im weiteren Herr Lipinski genannt
Präambel
Die Gemeinde beabsichtigt, das VE-Plan-Gebiet Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“ mit der Straße „Am Sportplatz“ zu verbinden zum Zwecke der Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur der Gemeinde, insbesondere der Durchlässigkeit auf der Ost-West-Achse, sowie der Verbesserung der Voraussetzungen für eine geordnete Abfallentsorgung in den Bereichen Am Sportplatz und im Wohngebiet Hasenheide.
Herr Lipinski hat als Vorhabensträger mit der Gemeinde einen Erschließungsvertrag zur Herstellung von Straßen- und Wegeflächen inkl. Straßenentwässerung und –beleuchtung im östlichen Bereich der Straße Am Sportplatz in 18182 Bentwisch abgeschlossen.
Um eine einheitliche, qualitativ hochwertige und kostengünstige Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten, schließen die Parteien diese Vereinbarung.
§ 1
Gegenstand des
Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die Planung, Koordinierung, Vergabe und Bauüberwachung zur Herstellung des Straßenbauwerkes zur Verbindung des VE-Plan-Gebietes Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“ mit der Straße „Am Sportplatz“ und die Finanzierung dieser Maßnahme.
§ 2
Bestandteile des
Vertrages
Bestandteile des
Vertrags sind
·
Der
Lageplan mit den Grenzen des Straßenbauwerkes (Anlage 1) wird
nachgereicht
·
Die
Baubeschreibung in Gestalt eines Leistungsverzeichnisses (Anlage 2) wird
nachgereicht
§ 3
Leistungen von Herrn Lipinski
Herrn Lipinski erbringt folgende Leistungen:
· Fertigung sämtlicher zur Herstellung des Straßenbauwerkes erforderlicher Planungsleistungen unter Berücksichtigung des Inhaltes der Anlagen 1 und 2.
· Vorbereitung der Vergabe einschließlich Bieterauswahl (mindestens drei Bieter) im beschränkten Verfahren
· Durchführung der Vergabe einschließlich Erarbeiten eines Vergabevorschlags
· Bauüberwachung, Abnahme und Schlussrechnungsprüfung
· Koordinierung sämtlicher Beteiligter
· Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen
· Abstimmung mit Versorgungsträgern, soweit erforderlich
Eine Vergütung für diese Leistungen erhält Herr Lipinski von der Gemeinde nicht.
§ 4
Leistungen der Gemeinde
Die Gemeinde wird einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des VE-Planes Nr. 6 der Gemeinde Bentwisch fassen. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung der derzeit noch als private Grünausgleichsfläche ausgewiesenen und für den Straßenneubau benötigten Fläche in eine öffentliche Verkehrsfläche.
Den dazu erforderlichen Planungsauftrag für die Änderung des VE-Planes Nr. 6 an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm erteilt die Gemeinde.
Die Gemeinde erwirbt die zur Herstellung des Straßenbauwerkes erforderliche Grundstücksfläche und stellt diese zur Verfügung.
Die Gemeinde beauftragt die erforderlichen Bauleistungen auf der Grundlage des Vergabevorschlages von Herrn Lipinski.
Nach vertragsgemäßer Fertigstellung übernimmt die Gemeinde die Straße in ihre Baulast.
§ 5
Finanzierung des Vorhabens
Im Rahmen der Umsetzung
des Vorhabens werden Kosten zu folgenden Positionen entstehen:
·
Planungsleistungen zur
Planänderung des VE-Plan-Gebiets Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“
·
Grunderwerb Straßengrundstück
·
Rechtliche Beratung zum
Vertragsschluss
·
Herstellung des
Straßenbauwerkes
·
evtl. Kosten zur Erfüllung von
behördlichen Auflagen in Folge der Änderung des VE-Plans
Diese Kosten trägt die
Gemeinde entsprechend der Rangfolge der Aufzählung bis zu einem Betrag von EUR
20.000,00 (brutto) allein.
Die den Betrag von EUR
20.000,00 (brutto) übersteigenden Kosten bis zu einem Betrag von EUR 40.000,00
(brutto) tragen die Parteien je zur Hälfte.
Die den Betrag von EUR
40.000,00 (brutto) übersteigenden Kosten trägt Herr Lipinski allein.
Den auf ihn entfallenden
Kostenanteil zahlt Herr Lipinski an die Gemeinde auf erstes Anfordern gegen
Vorlage des Aufwandsnachweises durch die Gemeinde.
Zur Sicherung seiner
Kostenbeteiligungspflicht aus dieser Regelung leistet Herr Lipinski gegenüber
der Gemeinde Sicherheit in Höhe eines Betrages von EUR 10.000,00. Die
Sicherheit kann durch Hinterlegung des Betrages bei der Gemeinde oder Übergabe
einer unbedingten, unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der
EU angesiedelten Geldinstitutes mit Niederlassung in Deutschland geleistet
werden.
§ 6
Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und Herr Lipinski erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
Bentwisch, den ...