Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt nach der erfolgten rechtsanwaltlichen Prüfung des Vertragsentwurfes zwischen der Gemeinde Bentwisch und Herrn Jörg Lipinski, Am Rodenkaten 8a, 23611 Sereetz zur zweckgebundenen Bezuschussung der Maßnahme Anbindung des VE-Plangebietes Nr. 6 an die gemeindliche Infrastruktur durch Anschluss an die Straßenanlage Am Sportplatz, in der folgenden geänderten Form zu schließen.

Die Finanzierung ist in Höhe von 20 T€ in der Haushalsstelle  63000 98700, Zuschüsse Straßen- und Wegebauten, sowie von maximal 10 T€ aus Minderausgaben der Haushaltsstelle 63000 94080 Straßeninstandsetzung Neu Bartelsdorf gesichert.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

Vertrag

 

zwischen der

 

Gemeinde Bentwisch

im Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande

- vertreten durch den Bürgermeister Herrn Schwaß –

im weiteren Gemeinde genannt

 

und

 

Herrn Dipl. Ing. Jörg Lipinski

Am Rodenkathen 8a

23611 Sereetz

im weiteren Herr Lipinski genannt

 

 

 

 

Präambel

 

Die Gemeinde beabsichtigt, das VE-Plan-Gebiet Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“ mit der Straße „Am Sportplatz“ zu verbinden zum Zwecke der Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur der Gemeinde, insbesondere der Durchlässigkeit auf der Ost-West-Achse, sowie der Verbesserung der Voraussetzungen für eine geordnete Abfallentsorgung in den Bereichen Am Sportplatz und im Wohngebiet Hasenheide.

Herr Lipinski hat als Vorhabensträger mit der Gemeinde einen Erschließungsvertrag zur Herstellung von Straßen- und Wegeflächen inkl. Straßenentwässerung und –beleuchtung im östlichen Bereich der Straße Am Sportplatz in 18182 Bentwisch abgeschlossen.

Um eine einheitliche, qualitativ hochwertige und kostengünstige Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten, schließen die Parteien diese Vereinbarung.

 

 

 

§ 1

Gegenstand des Vertrages

 

Gegenstand dieses Vertrages ist die Planung, Koordinierung, Vergabe und Bauüberwachung zur Herstellung des Straßenbauwerkes zur Verbindung des VE-Plan-Gebietes Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“ mit der Straße „Am Sportplatz“ und die Finanzierung dieser Maßnahme.

 

 

§ 2

Bestandteile des Vertrages

 

Bestandteile des Vertrags sind

·        Der Lageplan mit den Grenzen des Straßenbauwerkes (Anlage 1)  wird nachgereicht

·        Die Baubeschreibung in Gestalt eines Leistungsverzeichnisses (Anlage 2)  wird nachgereicht

 

 

§ 3

Leistungen von Herrn Lipinski

 

Herrn Lipinski erbringt folgende Leistungen:

 

·        Fertigung sämtlicher zur Herstellung des Straßenbauwerkes erforderlicher Planungsleistungen unter Berücksichtigung des Inhaltes der Anlagen 1 und 2.

·        Vorbereitung der Vergabe einschließlich Bieterauswahl (mindestens drei Bieter) im beschränkten Verfahren

·        Durchführung der Vergabe einschließlich Erarbeiten eines Vergabevorschlags

·        Bauüberwachung, Abnahme und Schlussrechnungsprüfung

·        Koordinierung sämtlicher Beteiligter

·        Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen

·        Abstimmung mit Versorgungsträgern, soweit erforderlich

 

Eine Vergütung für diese Leistungen erhält Herr Lipinski von der Gemeinde nicht.

 

 

§ 4

Leistungen der Gemeinde

 

Die Gemeinde wird einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des VE-Planes Nr. 6 der Gemeinde Bentwisch fassen. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung der derzeit noch als private Grünausgleichsfläche ausgewiesenen und für den Straßenneubau benötigten Fläche in eine öffentliche Verkehrsfläche.

 

Den dazu erforderlichen Planungsauftrag für die Änderung des VE-Planes Nr. 6 an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm erteilt die Gemeinde.

 

Die Gemeinde erwirbt die zur Herstellung des Straßenbauwerkes erforderliche Grundstücksfläche und stellt diese zur Verfügung.

 

Die Gemeinde beauftragt die erforderlichen Bauleistungen auf der Grundlage des Vergabevorschlages von Herrn Lipinski.

 

Nach vertragsgemäßer Fertigstellung übernimmt die Gemeinde die Straße in ihre Baulast.

 

 

§ 5

Finanzierung des Vorhabens

 

Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens werden Kosten zu folgenden Positionen entstehen:

 

·        Planungsleistungen zur Planänderung des VE-Plan-Gebiets Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“

·        Grunderwerb Straßengrundstück

·        Rechtliche Beratung zum Vertragsschluss

·        Herstellung des Straßenbauwerkes

·        evtl. Kosten zur Erfüllung von behördlichen Auflagen in Folge der Änderung des VE-Plans

 

Diese Kosten trägt die Gemeinde entsprechend der Rangfolge der Aufzählung bis zu einem Betrag von EUR 20.000,00 (brutto) allein.

 

Die den Betrag von EUR 20.000,00 (brutto) übersteigenden Kosten bis zu einem Betrag von EUR 40.000,00 (brutto) tragen die Parteien je zur Hälfte.

 

Die den Betrag von EUR 40.000,00 (brutto) übersteigenden Kosten trägt Herr Lipinski allein.

 

Den auf ihn entfallenden Kostenanteil zahlt Herr Lipinski an die Gemeinde auf erstes Anfordern gegen Vorlage des Aufwandsnachweises durch die Gemeinde.

 

Zur Sicherung seiner Kostenbeteiligungspflicht aus dieser Regelung leistet Herr Lipinski gegenüber der Gemeinde Sicherheit in Höhe eines Betrages von EUR 10.000,00. Die Sicherheit kann durch Hinterlegung des Betrages bei der Gemeinde oder Übergabe einer unbedingten, unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU angesiedelten Geldinstitutes mit Niederlassung in Deutschland geleistet werden.

 

 

§ 6

Schlussbestimmungen

 

Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und Herr Lipinski erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.

 

Bentwisch, den ...