Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

1.

Für die Fläche westlich des Umspannwerkes und der Milchviehanlage in Harmstorf und nördlich der Straße zwischen Klein Bartelsdorf und Harmstorf soll der Bebauungsplan Nr. 16 „Solarpark Harmstorf“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

im Norden : durch eine gedachte Linie, beginnend am nordwestlichen Eckpunkt des

                    Umspannwerkes in Richtung Süden verlaufend bis zum Vorflutgraben

                    Richtung Carbäk

im Osten:    durch das Umspannwerk sowie die Milchviehanlage in Harmstorf

im Süden:   durch die Straße zwischen  Klein Bartelsdorf und Harmstorf

im Westen: durch einen in Richtung Carbäk verlaufenden Vorflutgraben

 

Das Plangebiet liegt in der Flur 1 Gemarkung Harmstorf und hat eine Größe von ca.

11 ha.

 

2.

Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 16 wird folgendes Planungsziel angestrebt:

Errichtung eines Solarparks, bestehend aus großflächig angelegten Kollektorenfeldern, die der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie dienen. Die Kollektorenfelder werden lediglich durch Einzelstützen mit dem Erdboden verbunden und haben eine Bodenfreiheit von ca. 1 m. Dadurch wird die Bodenversiegelung auf ein Minimum reduziert und eine landwirtschaftliche Weidenutzung weiterhin ermöglicht.  

 

3.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 ist ortsüblich bekanntzumachen

(§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.

Die Zuwegung für die GbR muss gewährleistet werden.