Sitzung: 28.05.2009 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
1. Änderung zur Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben
von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten
(Vergnügungssteuersatzung).
§ 5 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut:
Das Einspielergebnis für
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und manipulationssicheren Zählwerk ist die
Nettokasse. Die Nettokasse errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse
(inklusive der Veränderung der Röhreninhalte) abzüglich Nachfüllungen,
Prüftestgeld, Falschgeld, Fehlgeld und der Umsatzsteuer.
Dieses Einspielergebnis bildet die Grundlage für
den nach § 6 dieser Satzung festgelegten Steuersatz.
Die 1. Änderung der
Vergnügungssteuersatzung tritt am 01.07.2009 in Kraft.