Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 1. Änderung zur Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten (Vergnügungssteuersatzung).

§ 5 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut.

Das Einspielergebnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und manipulationssicheren Zählwerk ist die Nettokasse. Die Nettokasse errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (inklusive der Veränderung der Röhreninhalte) abzüglich Nachfüllungen, Prüftestgeld, Falschgeld, Fehlgeld und der Umsatzsteuer.

Dieses Einspielergebnis bildet die Grundlage für den nach § 6 dieser Satzung festgelegten Steuersatz.

Die 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung tritt am 01.07.2009 in Kraft.