Sitzung: 28.05.2009 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
die 1. Änderung zur Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer für das
Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten
(Vergnügungssteuersatzung).
§ 5 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut.
Das Einspielergebnis für
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und manipulationssicheren Zählwerk ist die
Nettokasse. Die Nettokasse errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse
(inklusive der Veränderung der Röhreninhalte) abzüglich Nachfüllungen,
Prüftestgeld, Falschgeld, Fehlgeld und der Umsatzsteuer.
Dieses Einspielergebnis bildet die Grundlage für
den nach § 6 dieser Satzung festgelegten Steuersatz.
Die 1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung tritt am 01.07.2009 in
Kraft.