Sitzung: 25.05.2009 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 1. Änderung zur Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer für das
Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten
(Vergnügungssteuersatzung).
§ 5 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut:
Das Einspielergebnis für Spielgeräte mit
Gewinnmöglichkeit und manipulationssicheren Zählwerk ist die Nettokasse. Die
Nettokasse errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (inklusive der
Veränderung der Röhreninhalte) abzüglich Nachfüllungen, Prüftestgeld,
Falschgeld, Fehlgeld und der Umsatzsteuer.
Dieses Einspielergebnis bildet die Grundlage für den
nach § 6 dieser Satzung festgelegten Steuersatz.
Die 1.
Änderung der Vergnügungssteuersatzung tritt am 01.07.2009 in Kraft.