Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Neubau eines Wohnhauses (auch mit gewerblichen Anteil) auf dem Flurstück 62/2 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.