Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zur Ablehnung des Bauantrages zur Errichtung eines Gartenhauses mit Antrag auf Befreiung zum Teil im Pflanzstreifen der Innenbereichssatzung für die Ortslage Häschendorf auf dem Flurstück 64/1 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen bei ihrer ablehnenden Stellungnahme zu bleiben.

Begründung:

-          Der Pflanzstreifen ist durchgängig in der Innenbereichssatzung dargestellt und damit eindeutig.

-          Zum Zustand des Gartenhauses kann die Gemeinde Mönchhagen kein Urteil abgeben. Aus Sicht der Gemeinde erscheint die Umsetzung verhältnismäßig.

-          Das Vorhaben hat sehr wohl Vorbildwirkung, da nicht ausgeschlossen werden kann, das trotz Anlegung der Pflanzstreifens auf den Nachbargrundstücken nicht in Zukunft ein Gartenhaus o.a. Nebengebäude in diesen hinein gebaut werden kann.