Sitzung: 26.05.2009 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zur Ablehnung des Bauantrages zur
Errichtung eines Gartenhauses mit Antrag auf Befreiung zum Teil im
Pflanzstreifen der Innenbereichssatzung für die Ortslage Häschendorf auf dem
Flurstück 64/1 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen bei ihrer ablehnenden
Stellungnahme zu bleiben.
Begründung:
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Der
Pflanzstreifen ist durchgängig in der Innenbereichssatzung dargestellt und
damit eindeutig.
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Zum
Zustand des Gartenhauses kann die Gemeinde Mönchhagen kein Urteil abgeben. Aus
Sicht der Gemeinde erscheint die Umsetzung verhältnismäßig.
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Das
Vorhaben hat sehr wohl Vorbildwirkung, da nicht ausgeschlossen werden kann, das
trotz Anlegung der Pflanzstreifens auf den Nachbargrundstücken nicht in Zukunft
ein Gartenhaus o.a. Nebengebäude in diesen hinein gebaut werden kann.