Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, mit dem Sportverein SV „47“ Rövershagen e.V. analog des Pachtvertrages vom 01.01.1996 einen Pachtvertrag über das Flurstück 7/17 der Flur 1, Gemarkung Rövershagen (Bolzplatz) mit folgendem Inhalt abzuschließen:

-          Der Pachtvertrag wird rückwirkend ab dem 01.01.2009 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2039 abgeschlossen.

-          Der Pächter ist verpflichtet, das Pachtobjekt nur für Sportzwecke und sportbegleitende Maßnahmen zu nutzen. Bei einer Zweckentfremdung der Fläche ist der Vertrag durch die Verpächterin fristlos kündbar.

-          Der bisher von der Freiwilligen Feuerwehr zu Übungszwecken genutzte Streifen in einer Breite von ca. 10 m an der Grenze des Gymnasiums wird der FFw weiterhin kostenlos zu Übungszwecken zur Verfügung gestellt. Ab 2015 ist diese Teilfläche mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündbar.

-          Der Pachtzins beträgt jährlich 50,00 € und ist jeweils zum 31.01. des Jahres fällig.

-          Die auf dem Pachtgrundstück ruhenden öffentlichen Lasten sind von der Verpächterin zu tragen. Evtl. anfallende Erschließungs- sowie Anschlussbeiträge trägt die Eigentümerin.

-          Der Pächter hat die Verpächterin während der Pachtzeit von den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen, die aufgrund des Eigentums an dem Grundstück gegen sie erhoben werden können, freizustellen. Der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen.

-          Die Verpächterin ist befugt, die Sportanlage jederzeit zu besichtigen. Dies gilt auch für durch sie Beauftragte.

Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.