Sitzung: 25.05.2009 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
mit dem Sportverein SV „47“ Rövershagen e.V. analog des Pachtvertrages vom
01.01.1996 einen Pachtvertrag über das Flurstück 7/17 der Flur 1, Gemarkung
Rövershagen (Bolzplatz) mit folgendem Inhalt abzuschließen:
-
Der Pachtvertrag wird
rückwirkend ab dem 01.01.2009 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2039
abgeschlossen.
-
Der Pächter ist verpflichtet,
das Pachtobjekt nur für Sportzwecke und sportbegleitende Maßnahmen zu nutzen.
Bei einer Zweckentfremdung der Fläche ist der Vertrag durch die Verpächterin
fristlos kündbar.
-
Der bisher von der
Freiwilligen Feuerwehr zu Übungszwecken genutzte Streifen in einer Breite von
ca. 10 m an der Grenze des Gymnasiums wird der FFw weiterhin kostenlos zu
Übungszwecken zur Verfügung gestellt. Ab 2015 ist diese Teilfläche mit einer
Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündbar.
-
Der Pachtzins beträgt jährlich
50,00 € und ist jeweils zum 31.01. des Jahres fällig.
-
Die auf dem Pachtgrundstück
ruhenden öffentlichen Lasten sind von der Verpächterin zu tragen. Evtl.
anfallende Erschließungs- sowie Anschlussbeiträge trägt die Eigentümerin.
-
Der Pächter hat die
Verpächterin während der Pachtzeit von den gesetzlichen
Schadenersatzansprüchen, die aufgrund des Eigentums an dem Grundstück gegen sie
erhoben werden können, freizustellen. Der Abschluss einer
Vereinshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
-
Die Verpächterin ist befugt,
die Sportanlage jederzeit zu besichtigen. Dies gilt auch für durch sie
Beauftragte.
Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, den
entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.