Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Bentwisch und dem Erschließungsträger Herrn Jörg Lipinski aus Seeretz für die Herstellung von Erschließungsanlagen(Straßen – und Wegeflächen inklusive Straßenentwässerung und – Beleuchtung) im östlichen Bereich der Straße Am Sportplatz zur Bebauung der Flurstücke 112/31 und 112/65 nach Vornahme folgender Änderungen:

§1 – Zum ersten Satz muss ein entsprechender Lageplan zugefügt werden.

§2 – Hier ist im ersten Absatz noch zu klären, dass die Erschließungsanlagen zeitlich und entsprechend den Erfordernissen der Bebauung erstellt werden sollen.

§4 – Der Bauauftrag muss an das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot durch den Vorhabensträger erteilt werden. Die Auswahl der Bieter muss in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen.

§5 – Im ersten Absatz und letztem Satz ist das Wort „weitgehend“ zu streichen

§6 – Im ersten Satz ist der Wortlaut „im jeweiligen Abschnitt“ zu streichen.

§8 – Der erste Satz ist dahin zu ändern, dass nicht nur die Entwässerungseinrichtung, sondern die Trassenverläufe sämtlicher Versorgungsträgerleitungen in diesem Bereich zu übergeben sind.

§11 – Gewährleistungs – bzw. Mängelbürgschaft in Höhe von 3% ist zu erheben.

Weiterhin werden folgende Ergänzungen vorgenommen:

Im Vertrag ist der genaue Baubeginn sowie das Ende der Erschließungsarbeiten zu definieren.

Hinsichtlich finanzieller Absicherung und der damit verbundenen Realisierung bzw. Umsetzung der Baumaßnahme fordert die Gemeinde eine Bürgschaftssumme in Höhe von 50 % der Bruttobaukosten vom Erschließungsträger vor Baubeginn.

Bezüglich der Leitungen der Versorgungsträger in dem Erschließungsbereich wird festgelegt, dass bei Auffinden von Leitungen die Kosten bei notwendigen Umverlegungen der Vorhabensträger übernimmt.

Der Erschließungsvertrag ist rechtlich vor der Unterzeichnung beider Vertragsparteien durch die Rechtsanwaltskanzlei Kretschmer zu prüfen.

Die Kosten der rechtliche Prüfung des Erschließungsvertrages werden durch den Vorhabenträger finanziert. Eine entsprechende Klausel wird Bestandteil des Erschließungsvertrages.

Nach erfolgter Prüfung wird der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.