Sitzung: 30.04.2009 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Bentwisch und dem
Erschließungsträger Herrn Jörg Lipinski aus Seeretz für die Herstellung von
Erschließungsanlagen(Straßen – und Wegeflächen inklusive Straßenentwässerung
und – Beleuchtung) im östlichen Bereich der Straße Am Sportplatz zur Bebauung
der Flurstücke 112/31 und 112/65 nach Vornahme folgender Änderungen:
§1 – Zum ersten Satz
muss ein entsprechender Lageplan zugefügt werden.
§2 – Hier ist im ersten
Absatz noch zu klären, dass die Erschließungsanlagen zeitlich und entsprechend
den Erfordernissen der Bebauung erstellt werden sollen.
§4 – Der Bauauftrag muss
an das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot durch den Vorhabensträger
erteilt werden. Die Auswahl der Bieter muss in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen.
§5 – Im ersten Absatz
und letztem Satz ist das Wort „weitgehend“ zu streichen
§6 – Im ersten Satz ist
der Wortlaut „im jeweiligen Abschnitt“ zu streichen.
§8 – Der erste Satz ist
dahin zu ändern, dass nicht nur die Entwässerungseinrichtung, sondern die
Trassenverläufe sämtlicher Versorgungsträgerleitungen in diesem Bereich zu
übergeben sind.
§11 – Gewährleistungs –
bzw. Mängelbürgschaft in Höhe von 3% ist zu erheben.
Weiterhin werden
folgende Ergänzungen vorgenommen:
Im Vertrag ist der
genaue Baubeginn sowie das Ende der Erschließungsarbeiten zu definieren.
Hinsichtlich
finanzieller Absicherung und der damit verbundenen Realisierung bzw. Umsetzung
der Baumaßnahme fordert die Gemeinde eine Bürgschaftssumme in Höhe von 50 % der
Bruttobaukosten vom Erschließungsträger vor Baubeginn.
Bezüglich der Leitungen
der Versorgungsträger in dem Erschließungsbereich wird festgelegt, dass bei
Auffinden von Leitungen die Kosten bei notwendigen Umverlegungen der
Vorhabensträger übernimmt.
Der Erschließungsvertrag ist rechtlich vor der
Unterzeichnung beider Vertragsparteien durch die Rechtsanwaltskanzlei
Kretschmer zu prüfen.
Die Kosten der rechtliche Prüfung des
Erschließungsvertrages werden durch den Vorhabenträger finanziert. Eine
entsprechende Klausel wird Bestandteil des Erschließungsvertrages.
Nach erfolgter Prüfung
wird der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt den Vertrag zu
unterzeichnen.