Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss (mit weiteren Zuschuss):

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Vertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch und Herrn Jörg Lipinski, Am Rodenkaten 8a, 23611 Sereetz zur zweckgebundenen Bezuschussung der Maßnahme Anbindung des VE-Plangebietes Nr. 6 an die gemeindliche Infrastruktur durch Anschluss an die Straßenanlage Am Sportplatz, zu schließen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 30 T€ abzüglich der Kosten des durch die Gemeinde durchzuführenden Grunderwerbes für den Erwerb der Straßenflächen und der Kosten für die rechtliche Prüfung der Vereinbarung.

Die Finanzierung ist in Höhe von 20 T€ in der Haushalsstelle  63000 98700, Zuschüsse Straßen- und Wegebauten, sowie von maximal 10 T€ aus Minderausgaben der Haushaltsstelle 63000 94080 Straßeninstandsetzung neu Bartelsdorf gesichert.

 

 

Vertrag

 

zwischen der

 

Gemeinde Bentwisch

im Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande

- vertreten durch den Bürgermeister Herrn Schwaß –

im weiteren Gemeinde genannt

 

und

 

Herrn Dipl. Ing. Jörg Lipinski

Am Rodenkathen 8a

23611 Sereetz

im weiteren Herr Lipinski genannt

 

 

Präambel

 

Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss des VE-Plangebietes Nr. 6 „Motel an der Hasenheide“ an die gemeindliche Infrastruktur durch Anbindung an die Straßenanlage „Am Sportplatz, damit verbunden die Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur der Gemeinde, insbesondere die Durchlässigkeit auf der Ost-West-Achse, sowie die Verbesserung der Voraussetzungen für eine geordnete Abfallentsorgung in den Bereichen Am Sportplatz und im Wohngebiet Hasenheide.

Dazu werden Vereinbarungen zur Beauftragung der Änderung des VE-Planes Nr. 6, zur Herstellung einer Straßen- und Wegefläche inkl. Straßenentwässerung und –beleuchtung, Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Bezuschussung durch die Gemeinde Bentwisch geschlossen.

Herr Lipinski hat als Vorhabensträger mit der Gemeinde einen Erschließungsvertrag zur Herstellung von Straßen- und Wegeflächen inkl. Straßenentwässerung und –beleuchtung im östlichen Bereich der Straße Am Sportplatz in 18182 Bentwisch abgeschlossen.

Da die Anbindung des VE-Plangebietes  in westlicher Richtung direkt an die im Erschließungsvertrag geregelten Erschließungsmaßnahmen anschließt, treffen die Gemeinde und Herr Lipinski zur Sicherung einer einheitlichen, hochwertigen Qualität beider Abschnitte nachfolgende Vereinbarungen:

 

 

§ 1

Ausschreibungen, Vergabe und Bauleitung

 

Herrn Lipinski ist für die Planung und Ausschreibung sowie die Bauleitung für die Herstellung der in den beigefügten Plänen und Ausführungsbeschreibungen dargestellten verkehrliche Anbindung zwischen der Straße Am Sportplatz und der Straße An der Hasenheide inkl. der damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen verantwortlich. In der Gesamtmaßnahme mit dem Straßenausbau im o.g. Erschließungsvertrag ist dieser Bereich als eigenes LOS auszuweisen.

Herr Lipinski verpflichtet sich, die Ausführungsplanung, den Inhalt der Ausschreibung, das Leistungsverzeichnis (vor deren Ausgabe) sowie die Auswahl der aufzufordernden mindestens 3 Bieter mit der Gemeinde abzustimmen.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme übergibt Herr Lipinski die Straßenanlage kostenlos in die Verkehrslast der Gemeinde Bentwisch.

 

 

§ 2

Grunderwerb

 

Die Gemeinde Bentwisch tätigt in Eigenverantwortung den notwendigen  Grunderwerb für die anzulegende Verkehrsfläche im Geltungsbereich des VE-Plangbietes Nr. 6. Die Gemeinde holt die Zustimmung zur vorzeitigen Inbesitznahme der Fläche vom Eigentümer vor Baubeginn ein.

 

 

§ 3

Kosten für die Änderung des VE-Planes Nr. 5

 

Die Gemeinde verpflichtet sich, einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des VE-Planes Nr. 5 der Gemeinde Bentwisch zu fassen. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung der derzeit noch als private Grünausgleichsfläche ausgewiesenen und für den Straßenneubau benötigten Fläche in eine öffentliche Verkehrsfläche.

Den dazu erforderlichen Planungsauftrag für die Änderung des VE-Planes Nr. 6 an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm erteilt Herr Lipinski zu seinen Lasten.

 

 

 

 

§ 4

Zuschuss der Gemeinde

 

Die Gemeinde zahlt zweckgebunden zu den entstehenden Kosten die für die Anbindung des VE-Plangebietes Nr. 6 an die Straße Am Sportplatz entstehen, einen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 20 T€ abzüglich der Kosten des durch die Gemeinde durchzuführenden Grunderwerbes für den Erwerb der Straßenflächen sowie der Kosten für die rechtliche Prüfung dieser Vereinbarung.

Die Zahlung des Zuschusses erfolgt nach Rechnungslegung jedoch erst nach Abschluss des Grunderwerbes und aller damit in Verbindung stehenden Kosten.

 

 

§ 5

Mehrkostenvereinbarung

 

Die Gemeinde hat im Haushaltsplan 2009 einen Betrag von 20 T€, Zuschüsse Straßen- und Wegebauten eingestellt. Sollten die tatsächlichen Kosten diesen Betrag übersteigen, vereinbaren die Beteiligten, diese jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei die Gemeinde Bentwisch jedoch nur maximal  bis 10.000,-  € der zusätzlichen Kosten übernimmt. Der Gemeinde dürfen maximal 30.000,- Gesamtkosten entstehen.

 

 

§ 6

Schlussbestimmungen

 

Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und Herr Lipinski erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.

 

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