Sitzung: 30.04.2009 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss (mit weiteren Zuschuss):
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Vertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch und Herrn Jörg Lipinski, Am
Rodenkaten 8a, 23611 Sereetz zur zweckgebundenen Bezuschussung der Maßnahme
Anbindung des VE-Plangebietes Nr. 6 an die gemeindliche Infrastruktur durch
Anschluss an die Straßenanlage Am Sportplatz, zu schließen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 30 T€
abzüglich der Kosten des durch die Gemeinde durchzuführenden Grunderwerbes für
den Erwerb der Straßenflächen und der Kosten für die rechtliche Prüfung der
Vereinbarung.
Die Finanzierung ist in Höhe von 20 T€ in der
Haushalsstelle 63000 98700, Zuschüsse Straßen- und
Wegebauten, sowie von maximal 10 T€ aus Minderausgaben der Haushaltsstelle
63000 94080 Straßeninstandsetzung neu Bartelsdorf gesichert.
Vertrag
zwischen der
Gemeinde Bentwisch
im Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande
- vertreten durch den Bürgermeister Herrn Schwaß –
im weiteren Gemeinde genannt
und
Herrn Dipl. Ing. Jörg Lipinski
Am Rodenkathen 8a
23611 Sereetz
im weiteren Herr Lipinski genannt
Präambel
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss des VE-Plangebietes Nr. 6
„Motel an der Hasenheide“ an die gemeindliche Infrastruktur durch Anbindung an
die Straßenanlage „Am Sportplatz, damit verbunden die Verbesserung der
verkehrlichen Infrastruktur der Gemeinde, insbesondere die Durchlässigkeit auf
der Ost-West-Achse, sowie die Verbesserung der Voraussetzungen für eine
geordnete Abfallentsorgung in den Bereichen Am Sportplatz und im Wohngebiet
Hasenheide.
Dazu werden Vereinbarungen zur Beauftragung der Änderung des VE-Planes Nr. 6, zur Herstellung einer Straßen- und Wegefläche inkl. Straßenentwässerung und –beleuchtung, Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Bezuschussung durch die Gemeinde Bentwisch geschlossen.
Herr Lipinski hat als Vorhabensträger mit der Gemeinde einen Erschließungsvertrag zur Herstellung von Straßen- und Wegeflächen inkl. Straßenentwässerung und –beleuchtung im östlichen Bereich der Straße Am Sportplatz in 18182 Bentwisch abgeschlossen.
Da die Anbindung des VE-Plangebietes in westlicher Richtung direkt an die im Erschließungsvertrag geregelten Erschließungsmaßnahmen anschließt, treffen die Gemeinde und Herr Lipinski zur Sicherung einer einheitlichen, hochwertigen Qualität beider Abschnitte nachfolgende Vereinbarungen:
§ 1
Ausschreibungen, Vergabe und Bauleitung
Herrn Lipinski ist für die Planung und Ausschreibung
sowie die Bauleitung für die Herstellung der in den beigefügten Plänen und Ausführungsbeschreibungen
dargestellten verkehrliche Anbindung zwischen der Straße Am
Sportplatz und der Straße An der Hasenheide inkl.
der damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen verantwortlich. In der Gesamtmaßnahme mit dem Straßenausbau
im o.g. Erschließungsvertrag ist dieser Bereich als eigenes LOS auszuweisen.
Herr Lipinski verpflichtet sich, die Ausführungsplanung, den Inhalt der Ausschreibung, das Leistungsverzeichnis (vor deren Ausgabe) sowie die Auswahl der aufzufordernden mindestens 3 Bieter mit der Gemeinde abzustimmen.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme übergibt Herr Lipinski die
Straßenanlage kostenlos in die Verkehrslast der Gemeinde Bentwisch.
§ 2
Grunderwerb
Die Gemeinde Bentwisch
tätigt in Eigenverantwortung den notwendigen
Grunderwerb für die anzulegende Verkehrsfläche im Geltungsbereich des
VE-Plangbietes Nr. 6. Die Gemeinde holt die Zustimmung zur vorzeitigen
Inbesitznahme der Fläche vom Eigentümer vor Baubeginn ein.
§ 3
Kosten für die Änderung des VE-Planes Nr. 5
Die Gemeinde verpflichtet sich, einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des VE-Planes Nr. 5 der Gemeinde Bentwisch zu fassen. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung der derzeit noch als private Grünausgleichsfläche ausgewiesenen und für den Straßenneubau benötigten Fläche in eine öffentliche Verkehrsfläche.
Den dazu erforderlichen Planungsauftrag für die Änderung des VE-Planes Nr. 6 an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm erteilt Herr Lipinski zu seinen Lasten.
§ 4
Zuschuss der Gemeinde
Die Gemeinde zahlt zweckgebunden zu den entstehenden Kosten die für die Anbindung des
VE-Plangebietes Nr. 6 an die Straße Am Sportplatz entstehen, einen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 20 T€ abzüglich der Kosten des durch die Gemeinde durchzuführenden Grunderwerbes für den Erwerb der Straßenflächen sowie der Kosten für die rechtliche Prüfung dieser Vereinbarung.
Die Zahlung des
Zuschusses erfolgt nach Rechnungslegung
jedoch erst nach Abschluss des Grunderwerbes und aller damit in Verbindung
stehenden Kosten.
§ 5
Mehrkostenvereinbarung
Die Gemeinde hat im Haushaltsplan
2009 einen Betrag von 20 T€, Zuschüsse Straßen- und Wegebauten
eingestellt. Sollten die tatsächlichen
Kosten diesen Betrag übersteigen, vereinbaren die Beteiligten, diese jeweils
zur Hälfte zu tragen, wobei die Gemeinde Bentwisch jedoch nur maximal bis 10.000,-
€ der zusätzlichen Kosten übernimmt. Der Gemeinde dürfen maximal
30.000,- Gesamtkosten entstehen.
§ 6
Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und Herr Lipinski erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
Bentwisch, den ...