Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dass mit der Planung bzw. dem Ausbau der Straße nur die Straßenentwässerung berücksichtigt werden soll. Die Ableitung des Regenwassers der Straße im Bereich Oberdorf 3 – 12 soll über eine neue Leitung auf den Flurstücken 90/31 und 90/38 in den Peezer Bach erfolgen. Gleichzeitig soll die Leitung vom Anschluss beim Grundstück 10e weiterführend über die Flurstücke 90/23 und 90/22 erneuert werden. Über diese Leitung soll die Ableitung der Straßenentwässerung für den Bereich Oberdorf 11 – 10b in den Peezer Bach erfolgen.

Auf eine Grundstücks- und Drainageentwässerung wird verzichtet. Die vorhandene alte Leitung „Bürgermeisterleitung“, bleibt bestehen. Die führt weiterhin die Grundstücksentwässerung und das Drainagewasser ab. Die Ableitung erfolgt von den Sammelschächten im Bereich Oberdorf 16 und 10e über die jeweilige abführende Leitung in den Peezer Bach. Diese abführenden Leitungen sollen somit das Straßenoberflächenwasser, das Regenwasser der privaten Grundstücke und das Drainagewasser der privaten und gemeindeeigenen Flächen aufnehmen. Im Oberdorf 16 ist ein zusätzlicher Straßeneinlauf für die Aufnahme des anfallenden Regenwassers von der Ausweichtasche und des Banketts zu entrichten. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist zu beantragen. Beide Leitungen sind in mindestens Rohrmaß DN 500 auszuführen. Die Grunddienstbarkeiten sind einzuholen.