Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Satzungsbeschluss über die

 

Innenbereichssatzung südlich des Waldweges in Rövershagen

nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

 

1.

Die zum Entwurf der Innenbereichssatzung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

2

Wehrbereichsverwaltung Nord

 

3

Bergamt Stralsund

 

5

Straßenbauamt Güstrow

 

6

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

 

8

Amt für Landwirtschaft

 

9

Forstamt Billenhagen

 

11

LK Bad Doberan, untere Bauaufsichtsbehörde

 

11

LK Bad Doberan, Baudenkmalpflege

 

13

Deutsche Telekom AG

 

15

Vattenfall Europe Transmission GmbH

 

17

Verbundnetz Gas AG

 

18

Warnow- Wasser- und Abwasserverband

 

19

WBV Untere Warnow - Küste

 

 

Anregungen von:

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

4

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

7

StAUN Rostock

 

10

Landesamt für (…) Brand- und Katastrophenschutz

 

11

LK Bad Doberan, Planungsamt

 

11

LK Bad Doberan, Brandschutz

 

11

LK Bad Doberan, Bodendenkmalpflege

 

11

LK Bad Doberan, untere Abfallbehörde

 

11

LK Bad Doberan, untere Wasserbehörde

 

11

LK Bad Doberan, untere Naturschutzbehörde

 

11

LK Bad Doberan, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

 

12

Eurawasser Nord GmbH

 

14

E.ON edis AG

 

16

E.ON Hanse AG

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage, bestehend aus 22 Seiten, ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018),beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile sowie die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ (Innenbereichssatzung), für den Bereich südlich des Waldweges in Rövershagen.

 

5.

Die Begründung zur Innenbereichssatzung wird gebilligt.

 

6.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Innenbereichssatzung ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.