Beschluss:
- Die
Gemeindevertretung beschließt die Gebührenkalkulation über die
Grabnutzungsgebühren auf dem kommunalen Friedhof Bentwisch.
- Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Einbeziehung aller genannten
ansatzfähigen Kosten in das Gebührenaufkommen.
- Der
Kalkulationszeitraum wird auf 1 Jahr (max. 5 Jahre) festgesetzt und endet
am 31.12. 2014.
- Die
Gemeindevertretung beschließt, dass die Abrechnung für neu vergebene
Grabstellen nach der tatsächlichen Größe erfolgt und bereits vergebene
Grabstellen für die vereinbarte Laufzeit normativ abgerechnet werden. Nach
Ende der Laufzeit bzw. bei Verlängerung wird dann nach der tatsächlichen
Größe abgerechnet.
Der Erhebungszeitraum für die
Grabstellennutzungsgebühren wird auf 1 Jahr (max. Dauer der Liegezeit)
festgelegt.