Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührenkalkulation über die Grabnutzungsgebühren auf dem kommunalen Friedhof Bentwisch.
  2. Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Einbeziehung aller genannten ansatzfähigen Kosten in das Gebührenaufkommen.
  3. Der Kalkulationszeitraum wird auf 1 Jahr (max. 5 Jahre) festgesetzt und endet am 31.12. 2014.
  4. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Abrechnung für neu vergebene Grabstellen nach der tatsächlichen Größe erfolgt und bereits vergebene Grabstellen für die vereinbarte Laufzeit normativ abgerechnet werden. Nach Ende der Laufzeit bzw. bei Verlängerung wird dann nach der tatsächlichen Größe abgerechnet.

Der Erhebungszeitraum für die Grabstellennutzungsgebühren wird auf 1 Jahr (max. Dauer der Liegezeit) festgelegt.