Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Neubau eines Ein- bzw.
Zweifamilienhauses auf dem Flurstück 24 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf
bauplanungsrechtlich sowohl straßenbegleitend
als auch im hinteren Bereich des Grundstückes nach § 34 BauGB zu.