Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zur nachträglichen Genehmigung für ein Stallgebäude auf dem Flurstück 27/2 der Flur 2 Gemarkung Willershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu, da der Bereich des Vorhabens durch Wohn- und Nebengebäude sowie Wiesen-, Weide- und Ackerflächen geprägt ist und der Antragsteller Landwirt im Nebenerwerb ist.