Sitzung: 19.02.2009 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch
die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zur nachträglichen Genehmigung
für ein Stallgebäude auf dem Flurstück 27/2 der Flur 2 Gemarkung Willershagen
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu, da der Bereich des Vorhabens durch Wohn- und
Nebengebäude sowie Wiesen-, Weide- und Ackerflächen geprägt ist und der
Antragsteller Landwirt im Nebenerwerb ist.