Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zur Errichtung eines Eigenheimes auf einer Teilfläche des Flurstückes 45/7 der Flur 2 Gemarkung Willershagen nach § 35 (2) BauGB ab, da die Erschließung nicht gesichert ist.