Sitzung: 19.02.2009 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zum Neubau eines Wohngebäudes
nach Abriss der vorhandenen Scheune auf einer Teilfläche des Flurstückes 45/7
der Flur 2 Gemarkung Willershagen nach
§ 35 (2) BauGB ab, da die Erschließung nicht gesichert ist.