Sitzung: 19.02.2009 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zur Nutzungsänderung eines
Lagerraumes zur Einliegerwohnung zur Eigennutzung auf einer Teilfläche des
Flurstückes 45/7 der Flur 2 Gemarkung Willershagen nach § 35 (2) BauGB ab, da die Erschließung nicht gesichert ist.