Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur  Nutzungserweiterung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Stall, Scheune und Gerätehaus und neu: Wohnhaus (dafür Abbruch des Wohnhauses hinter dem Gebäude) und Antrag auf Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet auf den Flurstücken 84, 85, 86, 87,89 und 102 der Flur 1 Gemarkung Willershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu, da sich das Vorhaben im Geltungsbereich der sich in Aufstellung befindlichen Außenbereichssatzung Willershagen befindet.

Des Weiteren ist die Gemeinde Gelbensande der Auffassung, dass das Vorhaben nicht dem LSG „Rostocker Heide und Wallbach widerspricht, da Belange des Naturschutzes nicht berührt und die Eigenart der Landschaft und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden, da gerade die vorhandene Bebauung das Landschaftsbild prägt.