Sitzung: 19.02.2009 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Nutzungserweiterung eines landwirtschaftlichen
Nebengebäudes mit Stall, Scheune und Gerätehaus und neu: Wohnhaus (dafür
Abbruch des Wohnhauses hinter dem Gebäude) und Antrag auf Befreiung aus dem
Landschaftsschutzgebiet auf den Flurstücken 84, 85, 86, 87,89 und 102 der Flur
1 Gemarkung Willershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB
zu, da sich das Vorhaben im Geltungsbereich der sich in Aufstellung
befindlichen Außenbereichssatzung Willershagen befindet.
Des Weiteren ist die Gemeinde Gelbensande der
Auffassung, dass das Vorhaben nicht dem LSG „Rostocker Heide und Wallbach
widerspricht, da Belange
des Naturschutzes nicht berührt und die Eigenart der Landschaft und das
Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden, da gerade die vorhandene Bebauung
das Landschaftsbild prägt.