Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1

Herr Gensich bleibt weiterhin befangen.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Innenbereichssatzung Rövershagen südlich des Waldweges.

 

1.

Für den Bereich südlich des Waldweges soll eine Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufgestellt werden. Städtebauliches Ziel ist die Klarstellung des Innenbereichs, verbunden mit der Einbeziehung der Flurstücke 58/19 und 58/20 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

 

2.

Der Entwurf der Innenbereichssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Der Entwurf der Innenbereichssatzung ist nach § 34 Abs. 6  in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

  4.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3  BauGB zu beteiligen.