Sitzung: 26.01.2009 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1
Herr Gensich bleibt weiterhin befangen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss für die Innenbereichssatzung Rövershagen südlich des
Waldweges.
1.
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Für
den Bereich südlich des Waldweges soll eine Innenbereichssatzung nach § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufgestellt werden. Städtebauliches Ziel ist
die Klarstellung des Innenbereichs, verbunden mit der Einbeziehung der
Flurstücke 58/19 und 58/20 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. |
2. |
Der
Entwurf der Innenbereichssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Der
Entwurf der Innenbereichssatzung ist nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. |
4. |
Die berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs.
2 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beteiligen. |