Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Vergabeordnung mit den vorgeschlagenen Änderungen.
Vergabeordnung der Gemeinde Rövershagen
über die
Beschaffungen, die Vergabe von Leistungen, die Überwachung von Leistungen und
Gewährleistungen
I. Allgemeines
1.1 Bei Beschaffungen, bei der
Vergabe von Leistungen, der Überwachung von Leistungen und Gewährleistungen
sind die jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu beachten.
Bei
der Beschaffung und Vergabe von Leistungen ist insbesondere die VOL bzw. VOB in
der jeweils gültigen Fassung maßgeblich und als ganzes zu vereinbaren.
Rechtsgrundlage zur Wahl der Vergabe- bzw. Verfahrensart ist § 3 VOB/A bzw. § 3
VOL/A in Verbindung mit dem Wertgrenzenerlass des Wirtschaftsministeriums des
Landes Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Fassung.
1.2 Die Vorschriften der VOB/VOL finden keine Anwendung,
sofern Leistungen und
Lieferungen
bei Havarien, öffentlichen Notständen oder Katastrophen unabweisbar und
unaufschiebbar notwendig werden. Die unaufschiebbaren Tatbestände sind
nachzuweisen und schriftlich festzuhalten.
II. Ausschreibung und Teilnehmerwettbewerb
2.1 Öffentliche
Ausschreibungen bzw. Teilnehmerwettbewerbe erfolgen über die öffentlichen
Ausschreibungsblätter
der BI. Bei bedeutenden Baumaßnahmen und im Bedarfsfall kann ein Hinweis auf
diese Veröffentlichungen in der Tagespresse und in Fachzeitschriften
erscheinen.
Darüber
hinaus können bei bedeutenden Baumaßnahmen und im Bedarfsfall
Veröffentlichungen über weitere auch elektronische Veröffentlichungsmedien
erfolgen.
EU-weite Ausschreibungen sind dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
zu übermitteln und erst nach dortiger Veröffentlichung zusätzlich in den
Ausschreibungsblättern und gegebenenfalls der Tagespresse bekannt zu machen.
2.2 Die Ausschreibungen sind
im Einvernehmen mit dem Bürgermeister von der
jeweiligen
Fachabteilung
in deren Verantwortung vorzubereiten und durchzuführen. Bei Auftragswerten bis
30.000,- € (netto) sind in erster Linie Handwerksbetriebe und baugewerbliche
Kleinstbetriebe aus dem Amtsbereich zu beteiligen.
2.3 Ausschreibungen dürfen
erst vorgenommen werden, wenn
a) die
benötigten Haushaltsmittel bereitstehen.
b) die
Ausschreibungsunterlagen in allen Teilen fertig gestellt sind.
III. Behandlung der Angebote
3.1. Die eingereichten und
als solche gekennzeichneten Angebote sind im ungeöffneten
Umschlag
durch das Sekretariat des Amtes Rostocker Heide mit laufender Nummer, Datum und
Uhrzeit des Eingangs und Handzeichen zu versehen und an die Fachabteilung weiterzugeben.
Diese hält die Angebote bis zum Eröffnungstermin unter Verschluss.
3.2 Die geöffneten und
gekennzeichneten Angebote sind nach Prüfung und Zuschlag 10 Jahre
zu archivieren. Die Angebotsinhalte sind
geheim zu halten.
3.3 Das Vergabeergebnis ist
aktenkundig zu machen. Es ist insbesondere auch die
ausgewählte Vergabeart gem. VOB/VOL zu
begründen.
3.4 Die Prüfung von Angeboten
hat bei Leistungen, für die ein Planungsbüro mit der
Mitwirkung
bei der Vergabe beauftragt ist, durch das beauftragte Planungsbüro zu erfolgen.
Sie umfasst die rechnerische Prüfung, einen Preisspiegel mit Hinweis auf
auffällige Einheitspreise, einen Vergabevorschlag mit Begründung auf Grundlage
der VOB.
3.5 Die geprüften Angebote
für Bauleistungen sind mit einem Stempel
Fachtechnisch und rechnerisch geprüft
Festgestellt auf ______________ EUR
Ort, Datum,
_____________________ (Unterschrift)
Bezeichnung
des Planungsbüros
der Farbe grün zu versehen.
Korrekturvermerke erfolgen in der Farbe grün.
3.6 Mit Übergabe des
Vergabevorschlags sind die vollständigen Original-Angebote und das
vollständig ausgefüllte Submissionsprotokoll an das Amt Rostocker Heide zum Verbleib auszuhändigen.
IV. Vergabeentscheidung
4.1 Für die
Vergabeentscheidungen ist von der Fachabteilung des Amtes Rostocker Heide
ein
Vergabevorschlag, im Regelfall auf
Grundlage des Vergabevorschlags des Planungsbüros,
zu erarbeiten. Dabei sind die Grundsätze
der Verdingungsordnungen, die Vorschriften des
Haushaltsrechts, das Gebot der
Wirtschaftlichkeit und die Interessen der betreffenden
Gemeinde zu beachten. Die
Vergabeentscheidungen werden getroffen durch:
Lfd. Nr. |
über € |
bis € |
Art der Vergabe |
Einholen von Angeboten |
Vergabestelle |
1 |
- |
1000,- |
freihändig |
das
Einholen von Angeboten ist entbehrlich |
LVB |
2 |
1001,- |
5000,- |
freihändig |
mind.
drei aktenkundige Angebote formlos abfragen (Telefon oder Fax, u.a.) |
Bürgermeister |
3 |
5001,- |
30.000,- |
freihändig |
mindestens
3 Anbieter schriftlich zu einem Angebot auffordern ² |
Bürgermeister |
4 |
30.001,- |
300.000,- |
beschränkte
Ausschreibung |
beschränkte Ausschreibung ³ |
Hauptausschuss |
5 |
300.001,- |
und mehr |
öffentliche
Ausschreibung |
öffentliche
Ausschreibung |
Gemeindevertretung |
- Wertangaben ohne Mehrwertsteuer
- ²: Es müssen mindestens drei
Angebote schriftlich vorliegen.
- ³: Es müssen mindestens fünf
Angebote schriftlich vorliegen.
4.2 Die Vergaben sind durch den verantwortlichen
Sachbearbeiter kurzfristig abzuwickeln.
4.3 Vor Vergabe der Lieferung
oder Leistungen ist von den zuständigen Sachbearbeitern
festzustellen,
ob die Vergabesumme im Rahmen der veranschlagten Kosten liegt. Grundsätzlich
sind die Vergabesummen in Bezug auf die veranschlagten Kosten gewerkweise zu
prüfen. Bei Überschreitung der veranschlagten Kosten sind vom beauftragten
Planungsbüro oder dem Sachbearbeiter Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Sind
keine Einsparmöglichkeiten möglich, so sind vor Vergabe zusätzliche Mittel zu
beantragen und Deckungsvorschläge zu erarbeiten.
V. Auftragserteilung
5.1 Auftragserteilungen
bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Zu verwenden sind die
Formblätter
des VHB. Die Auftragserteilung hat auf Grundlage des Angebotes bzw. des vom
Planungsbüro zu erstellenden Auftrags-LV’s zu erfolgen.
Ist
im Ausnahmefall nach 1.2 eine mündliche Vergabe nicht zu vermeiden, so ist die
schriftliche Bestätigung der Vergabe unverzüglich nachzuholen.
Im
Auftragsschreiben ist zu ergänzen, dass der Einbehalt für Mängelansprüche erst
mit
Ende
der Mängelansprüchefrist nach 4 Jahren ausgezahlt wird.
5.2 Als Sicherheit für die
Vertragserfüllung sind bei Bauleistungen mit einer Bausumme von
mehr als 25.000 EUR 5 % der Auftragssumme einzubehalten. Dies erfolgt in der Form, dass bei Abschlagsrechnungen bis zum Erreichen des Sicherheitseinbehaltes bis zu 10 % der Rechnungssumme einbehalten wird. Der Sicherheitseinbehalt kann durch Vorlegen einer Bankbürgschaft auf Grundlage der Bürgschaftsurkunde laut VHB EFB-Sich 1 abgelöst werden.
VI. Rechnungslegung
6.1 Die Rechnungsprüfung
erfolgt bei Bauleistungen, für die ein Planungsbüro mit der
Bauüberwachung
beauftragt ist, durch das beauftragte Planungsbüro. Rechnungen sind zweifach,
jeweils mit einem Prüfstempel
Fachtechnisch und rechnerisch richtig befunden.
Endbetrag: ________________________EUR
Ort, Datum,
___________________________ (Unterschrift)
Bezeichnung
des Planungsbüros“
der
Farbe grün versehen durch das Planungsbüro einzureichen.
Sämtliche Korrekturen in Rechnungen und
Aufmassen sind in der Farbe grün
vorzunehmen. Architekten- und
Ingenieurverträge sind diesbezüglich zu ergänzen.
6.2 Die Rechnungen bei
Bauleistungen sind zur Anweisung mit einem Prüfvermerk (Stempel)
über Höhe des anzuweisenden Betrages,
Datum und Zeichen des für das Bauvorhaben
zuständigen Sachbearbeiters oder seines
Vertreters zu versehen.
VII. Abnahme
7.1 Bauleistungen sind nach
den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Regelungen
abzunehmen.
Es gelten insbesondere die VOB / VOL.
7.2 Vorbereitung der Abnahme:
Unmittelbar nach Anmeldung der Abnahme
ist dies dem Bürgermeister anzuzeigen.
7.3 Durchführung der Abnahme:
Über
die Abnahme ist eine Abnahmeniederschrift gemäß VHB anzufertigen.
An
der Abnahme teilnehmen sollen: ein Vertreter der Gemeinde, der verantwortliche
Bauleiter des ausführenden Betriebes oder ein Stellvertreter, ein Vertreter des
mit der Bauüberwachung beauftragten Planungsbüros und ein Mitarbeiter der
zuständigen Fachabteilung des Amtes Rostocker Heide.
Diese
haben ihre Teilnahme bzw. ihr Einverständnis mit der Abnahme mittels
Unterschrift auf der Abnahmeniederschrift zu bestätigen.
Die
Abnahmeniederschrift im Original verbleibt in der Projektakte im Amt Rostocker
Heide. Ausführender Betrieb, Planer und Vertreter der Gemeinde erhalten je eine
Abschrift.
VIII. Sicherheiten und Fristenüberwachung
8.1 Nach erfolgter Abnahme
ist der Sicherheitseinbehalt durch einen
Mängelansprücheeinbehalt
von 3 % abzulösen. Dieser wird als Einbehalt von der Schlussrechnung abgezogen.
Der Mängelansprücheeinbehalt kann durch eine Bankbürgschaft auf Grundlage der
Bürgschaftsurkunde laut VHB EFB-Sich 2 abgelöst werden.
Für
Auftragswerte unter 10.000,- € wird keine Sicherheit einbehalten.
8.2 Über sämtliche Abnahmen
ist zur Überwachung der Mängelansprüchefristen ein Kalender zu
führen. Die Abnahmen sind unmittelbar
nach Erfolgen in diesen Mängelansprüchekalender
einzutragen einschließlich der
Eintragungen des Termins über den Ablauf der
Mängelansprüchefrist und eines
Erinnerungstermins einen Monat vorher.
8.3 Vor Ablauf der
Mängelansprüchefrist, im Regelfall eine Woche vor Fristablauf, ist eine
Abnahme
durchzuführen. Über die Absicht der Durchführung der Abnahme ist der
Bürgermeister umgehend zu informieren.
An
der Abnahme vor Ablauf der Mängelansprüchefrist teilnehmen sollen: ein Vertreter
der Gemeinde, der verantwortliche Bauleiter des ausführenden Betriebes oder ein
Stellvertreter, ein Vertreter des mit der Bauüberwachung beauftragten
Planungsbüros und ein Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilung des Amtes
Rostocker Heide.
Über
die Abnahme ein Protokoll anzufertigen.
8.4 Die Herausgabe von
Bürgschaften, auch von Teilbürgschaften, darf erst erfolgen, wenn
die mängelfreie Herstellung kontrolliert
und eine Abnahme erfolgt ist.
VIIII. Überleiten in die Bewirtschaftung
9.1 Durch die für die Baumaßnahme zuständige
Fachabteilung ist über die Abnahme und
Übernahme
baulicher Anlagen und in Folge über die Übernahme in die Bewirtschaftung,
die
für die
Bewirtschaftung zuständige Fachabteilung zu informieren. Damit verbunden ist
die
Übergabe
von Bestandsunterlagen, insbesondere –zeichnungen und eine Zusammenstellung
der
Herstellungskosten.
X. Inkrafttreten
10.1 Diese Vergabeordnung tritt am Tage nach ihrer
Unterzeichnung in Kraft.
Rövershagen,
. .2009
Verena Schöne
Bürgermeisterin