Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zum Neubau eines Heizraumes für Holzvergaserheizung und Neubau einer Einliegerwohnung auf den Flurstücken 7/4 und 8/2 der Flur 1 Gemarkung Oberhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Das beantragte Gebäude mit Heizraum und Einliegerwohnung ist nicht mehr als untergeordnete Nebenanlage zu bewerten.

Die Errichtung einer Einliegerwohnung hinter dem vorhandenen Wohnhaus eröffnet außerdem eine zweite Bebauungsreihe zum Zwecke der Wohnnutzung, lässt die Erweiterung der Splittersiedlung befürchten und widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Die Gemeinde würde jedoch der Errichtung eines untergeordneten Nebengebäudes für den Heizraum am geplanten Standort bauplanungsrechtlich zustimmen.