Sitzung: 15.12.2008 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem
Bauantrag zum Neubau eines Heizraumes für Holzvergaserheizung und Neubau einer
Einliegerwohnung auf den Flurstücken 7/4 und 8/2 der Flur 1 Gemarkung Oberhagen
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Das beantragte Gebäude mit Heizraum und Einliegerwohnung ist nicht mehr
als untergeordnete Nebenanlage zu bewerten.
Die Errichtung einer Einliegerwohnung hinter dem vorhandenen Wohnhaus
eröffnet außerdem eine zweite Bebauungsreihe zum Zwecke der Wohnnutzung, lässt
die Erweiterung der Splittersiedlung befürchten und widerspricht den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Die Gemeinde würde jedoch der Errichtung eines
untergeordneten Nebengebäudes für den Heizraum am geplanten Standort bauplanungsrechtlich
zustimmen.