Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses vom 06.11.2008

Beschluss-Nr. VBA/398/071/2008/GBE

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch erkennt die Abweichung entsprechend Punkt 2.3 zweiter Satz des Wertgrenzenerlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 10. April 2007 an und beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Fortsetzung der Arbeiten auf dem kommunalen Friedhof an das Unternehmen TEK GmbH aus Papendorf mit einem Bruttopauschalpreis von 45.000 €.

Die Finanzierung der 45.000 € erfolgt in Höhe von 39.516 € aus der Haushaltsstelle 75000.94000 und in Höhe von 5.484 € aus der Rücklage.

Es soll vor allem die ordnungsgemäße Regen- bzw. Oberflächenwasserableitung erfolgen. So ist der Bau eines Sickerbeckens mit Überlauf und Anschluss an den vorhandenen Schacht einschließlich Kernbohrung vorgesehen. Die noch nicht genutzte Fläche des Friedhofes wird mit drei Drainleitungen mit einem Anschluss an das Sickerbecken drainiert. Die notwendigen Erdarbeiten sind ebenfalls Bestandteil des zu erbringenden Leistungsvolumens. Notwendige Nebenarbeiten, wie z.B. das Abnehmen und Aufstellen von Teilbereichen der Zaunanlage, Planierungsarbeiten, Rasenansaat herstellen usw. sind weitere Bestandteile der Bauausführung.

Notwendige zu realisierende Arbeiten sind das Fräsen und Roden von Stubben im Bereich der Feierhalle sowie das Auffüllen von Mutterboden entlang des Hauptweges.