Sitzung: 08.12.2008 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen.
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der aktuellen Fassung wird nach
Beschlussfassung der Gemeindevertretung Blankenhagen vom 18.12.06 und nach
Anzeige der Rechtsaufsichtsbehörde die folgende Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen erlassen.
§ 1
Änderung
- Der § 1 (1) wird durch folgenden Absatz ersetzt:
„Die Gemeinde Blankenhagen
führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel.“
Der § 1 (2) wird durch folgenden Absatz ersetzt:
Die Gemeinde
Blankenhagen führt folgende Flagge.
„Die Flagge der Gemeinde
Blankenhagen ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Gelb, Grün und Gelb
gestreift. Die gelben Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der grüne Streifen
nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des grünen
Streifens liegen die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter
Tingierung:
zwei schräg gekreuzte
goldene Rodehacken über sechs (3 : 2 : 1) goldenen Rapsblüten. Die Figuren
nehmen insgesamt 13/15 der Höhe des Flaggentuchs ein. Die Höhe des Flaggentuchs
verhält sich zur Länge wie 3 : 5.“
Der § 1 (3) wird hinzugefügt:
Die Gemeinde
Blankenhagen führt folgendes Wappen:
„In Grün zwei schräg
gekreuzte goldene Rodehacken über sechs (3 : 2 : 1) goldenen Rapsblüten“.
Der § 1 (4) wird hinzugefügt:
Das Dienstsiegel zeigt
das Gemeindewappen und die Umschrift • Gemeinde Blankenhagen
• Landkreis Bad Doberan
•
Der ehemalige § 1 (2) wird nun Absatz 5.