Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen.

 

                                                           Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

(KV M-V) in der aktuellen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Blankenhagen vom 18.12.06 und nach Anzeige der Rechtsaufsichtsbehörde die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen erlassen.

 

                                                              § 1 Änderung

 

  1. Der § 1 (1) wird durch folgenden Absatz ersetzt:

„Die Gemeinde Blankenhagen führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel.“

 

Der § 1 (2) wird durch folgenden Absatz ersetzt:

Die Gemeinde Blankenhagen führt folgende Flagge.

 

„Die Flagge der Gemeinde Blankenhagen ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Gelb, Grün und Gelb gestreift. Die gelben Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der grüne Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. In der Mitte des grünen Streifens liegen die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung:

zwei schräg gekreuzte goldene Rodehacken über sechs (3 : 2 : 1) goldenen Rapsblüten. Die Figuren nehmen insgesamt 13/15 der Höhe des Flaggentuchs ein. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 : 5.“

 

Der § 1 (3) wird hinzugefügt: 

Die Gemeinde Blankenhagen führt folgendes Wappen:

„In Grün zwei schräg gekreuzte goldene Rodehacken über sechs (3 : 2 : 1) goldenen Rapsblüten“.

 

Der § 1 (4) wird hinzugefügt:

Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen und die Umschrift • Gemeinde Blankenhagen

• Landkreis Bad Doberan •

 

Der ehemalige § 1 (2) wird nun Absatz 5.