Sitzung: 23.10.2008 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch hebt den Beschluss Nr. 196-12/95 vom 06.07.1995 „Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, keine weiteren Standorte für
Windkraftanlagen in der Gemeinde Bentwisch und deren Ortsteile auszuweisen.“
auf.
Des Weiteren beschließt
die Gemeindevertretung Bentwisch, außer den auf dem Gemeindegebiet vorhandenen
Standorten von Windenergieanlagen, keine weiteren Standorte für
Windenergieanlagen für die kommerzielle Windenergienutzung auszuweisen.
Windenergieanlagen als
Nebenanlagen zur Eigenversorgung werden auf dem Gemeindegebiet durch die
Gemeinde Bentwisch grundsätzlich zugelassen, wenn planungsrechtliche Belange
nicht entgegenstehen.
Über jeden Antrag
erfolgt hinsichtlich der planungsrechtlichen Vorgaben eine Beurteilung des
Einzelfalls.