Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den Beschluss Nr. 196-12/95 vom 06.07.1995 „Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, keine weiteren Standorte für Windkraftanlagen in der Gemeinde Bentwisch und deren Ortsteile auszuweisen.“ auf.

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch, außer den auf dem Gemeindegebiet vorhandenen Standorten von Windenergieanlagen, keine weiteren Standorte für Windenergieanlagen für die kommerzielle Windenergienutzung auszuweisen.

Windenergieanlagen als Nebenanlagen zur Eigenversorgung werden auf dem Gemeindegebiet durch die Gemeinde Bentwisch grundsätzlich zugelassen, wenn planungsrechtliche Belange nicht entgegenstehen.

Über jeden Antrag erfolgt hinsichtlich der planungsrechtlichen Vorgaben eine Beurteilung des Einzelfalls.