Sitzung: 23.10.2008 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem
Flurstück 8/1 der Flur 2 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht
nach § 35 BauGB in Verbindung mit § 10 (3) LBauO M-V ab.
Die beantragte Anlage
liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bentwisch.
Es handelt sich nicht um eine gem. § 10 (3) LBauO M-V zulässige Anlage. Die
Werbeanlage wirkt in die freie Landschaft.